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Rülke wendet sich an Ministerin

Buslinienvergabe im Enzkreis soll kartellrechtlich geprüft werden

Die unendliche Geschichte um die verpatzte Vergabe der Buslinien im westlichen Enzkreis geht weiter. Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und Pforzheimer Stadtrat Hans-Ulrich Rülke will die Unregelmäßigkeiten bei der Notvergabe nun kartellrechtlich prüfen lassen.

Hans-Ulrich Rülke (FDP)
Lässt nicht locker: Der Pforzheimer Stadtrat Hans-Ulrich Rülke (FDP) will die verpatzte Buslinienvergabe im Enzkreis kartellrechtlich prüfen lassen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Die Ende 2020 gerichtlich kassierte Notvergabe von Buslinien in Birkenfeld, Straubenhardt und Neuenbürg zieht weitere Kreise. Nachdem es das Regierungspräsidium Karlsruhe kürzlich abgelehnt hatte, den Fall und die Ergebnisse des Akteneinsichtsausschusses des Kreistags zu prüfen, regt der Pforzheimer FDP-Stadtrat Hans-Ulrich Rülke nun eine kartellrechtliche Prüfung an.

Er greife einen Hinweis von Regierungspräsidentin Sylvia Felder auf, dass das Regierungspräsidium die falsche Behörde sei, um kartellrechtliche Fragen zu prüfen, da die Kartellbehörden für Verstöße gegen das Kartellrecht zuständig seien, erklärt Rülke in einer Pressemitteilung.

Das Regierungspräsidium habe erklärt, dass die Verstöße gegen das Vergaberecht sowohl von der Vergabekammer als auch vom Oberlandesgericht bereits umfassend und abschließend festgestellt worden seien. Deshalb bestehe vonseiten des Regierungspräsidiums kein Anlass, weiter zu prüfen.

„Ich habe den Sachverhalt nun an Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut übermittelt, verbunden mit der Bitte, die Prüfung der Vergabe durch die Landeskartellbehörde zu veranlassen. Gesichert ist, dass gegen Vergaberecht verstoßen wurde“, teilte Rülke mit.

Müllers Reisen machte den Anfang

Der Fall kam ins Rollen, als das Unternehmen Müller Reisen Anfang 2020 die Buslinien in den drei Enzkreisgemeinden abgegeben hat. Die anschließende Vergabe wurde vom Oberlandesgericht als rechtswidrig eingestuft, weil nur zwei Unternehmen von den Aufgabenträgern, also der Enzkreis und die Stadt Pforzheim, gefragt wurden, ob sie die Linien betreiben wollen. Die Pforzheimer Staatsanwaltschaft prüft derzeit die Sache, weil die Möglichkeit besteht, dass es vor dieser Notvergabe Absprachen zwischen den Busunternehmen sowie Stadt- und Kreisverwaltung gegeben hat.

Eine zweite Ausschreibung scheiterte im Januar 2021 an einem Formfehler. Den Zuschlag erhielten schließlich die Busunternehmen Eberhardt (Engelsbrand) und Engel (Mühlacker). Zu Diskussionen zwischen dem Pforzheimer Stadtrat und dem Kreistag kam es auch, weil Rülke das Verhältnis zwischen Stadt und Enzkreis als zerrüttet bezeichnete und der Stadtrat anschließend den Nahverkehrsplan für die Region ablehnte.

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