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Konzentrationszonen im Nutzungsplan aufgenommen

Drei neue mögliche Standorte für Windräder rund um Neuenbürg

Die Gemeinde Höfen befürchtet, von Windrädern „umzingelt“ zu werden. Außerdem diskutieren zwei Orte darüber, wo neue Supermärkte entstehen sollen.

Grüne Wiese, Bäume und das überragend Windräder.
Strom aus Windkraft: Nordöstlich des Windparks Straubenhardts sollen drei weitere Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen werden. Kritik wegen einer „Umzingelungswirkung“ wurde vom Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald zurückgewiesen. Foto: Bernd Helbig

Von Bernd Helbig

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat vergangenen Mittwoch in Egenhausen getagt. Im Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verwaltungsgemeinschaft Neuenbürg/Engelsbrand sollen drei weitere Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgenommen werden. Dies sind die Gebiete Heuberg und Horntann nordöstlich des Windparks Straubenhardt sowie der Hirschgarten bei Schömberg-Langenbrand mit zusammen 480 Hektar Fläche.

Kritik kommt besonders aus der Gemeinde Höfen, wo man befürchtet von Windrädern „umzingelt“ zu werden. Als Vorsorgeabstände wurden im Plan 500 Meter für Außenbereichsanwesen mit Wohnnutzung sowie 1.000 Meter zu Wohn-/Misch-/Dorfgebieten und Pflegeheimen definiert.

Abstände sind höher als nötig

Der Planentwurf setze höhere Abstände an, als für ausreichend erachtet würden. Auch die negativ empfundene „Umzingelungswirkung“ und die optische bedrängende Wirkung seien untersucht und ausgeschlossen worden.

Regionalplanerische Belange stünden der Darstellung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Neuenbürg-Engelsbrand somit nicht entgegen, heißt es in der vom Ausschuss einstimmig abgegebenen Stellungnahme.

Pläne für neue Einkaufsmärkte in Engelsbrand und Büchenbronn konkurrieren

Ein Thema, das kontrovers diskutiert wurde, waren die Einzelhandelsplanungen im Teilraum Pforzheim-Büchenbronn/Engelsbrand. Die Gemeinde Engelsbrand plant zur Sicherung der Grundversorgung einen Lebensmittelvollsortimenter mit 1.500 Quadratmetern Verkaufsfläche und einen Drogeriemarkt mit 650 Quadratmetern Verkaufsfläche.

Die Stadt Pforzheim beabsichtigt, in Büchenbronn ebenfalls einen Drogeriemarkt mit 650 Quadratmetern Verkaufsfläche anzusiedeln. Diese beiden Vorhaben stehen in Konkurrenz zueinander.

Da sowohl die Märkte in Büchenbronn als auch in Engelsbrand auf die Kaufkraft der Bürger der jeweils anderen Ansiedlungskommune zurückgreifen werden, haben Vertreter beider Kommunen die raumordnerischen Rahmenbedingungen und die weitere Vorgehensweise erörtert und dabei eine Kompromiss erzielt.

Kommunen müssen noch Vertrag ratifizieren

Danach soll gutachterlich untersucht werden, wie sich die Planungen in Engelsbrand und Büchenbronn insgesamt auf die Nahversorgung der Umlandkommunen auswirken. Eine geringfügige Verletzung des Beeinträchtigungsverbots der jeweils anderen Standortkommune kann seitens des Regionalverbands mitgetragen werden.

Die Stadt Pforzheim und die Gemeinde Engelsbrand vereinbaren, die Planungen der jeweils anderen Kommune mitzutragen und stimmen damit dem Rückgriff auf die Kaufkraft ihrer Bürger durch die jeweils andere Standortkommune zu. Dieser Kompromiss soll über einen raumordnerischen Vertrag fixiert werden, der von den Kommunen noch ratifiziert werden muss.

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