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Gericht verhängt Geldstrafe von 15.000 Euro

Enzkreis: 62-Jähriger gesteht nach acht Jahren in Vergewaltigungs-Prozess

Ein 62 Jahre alter Mann aus dem Enzkreis missbrauchte Jugendliche aus dem familiären Umkreis im Jahr 2012. Er hatte das Opfer jahrelang verleumdet.

Eine Figur «Justitia» steht im Landgericht Mannheim auf einem Schreibtisch.
Symbolbild. Foto: Patrick Seeger picture alliance/dpa

Von Christiane Viehweg

Der wegen sexuellen Missbrauchs Angeklagte legte am Mittwoch ein umfassendes Geständnis ab. Er habe die Nichte seiner Lebensgefährtin, damals 15, tatsächlich im Juni vor acht Jahren oral missbraucht (wie mehrfach berichtet). Richter Patrick Stemler verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem hat er dem damaligen Opfer während der dreijährigen Bewährungszeit monatlich rund 500 Euro zu zahlen, insgesamt einen Betrag von 15.000 Euro.

Falls er sich in diesen drei Jahren etwas zuschulden kommen lasse oder gar eine einschlägige Straftat begehe, warnte der Richter, blühe ihm nicht nur der Bewährungswiderruf, sondern auch die Sicherungsverwahrung. Während der Bewährungszeit wird er einem Bewährungshelfer unterstellt.

Acht Jahre lang die Tat geleugnet

Acht Jahre lang hatte der inzwischen 62-Jährige die Tat bestritten. Auch am ersten Verhandlungstag hatte er sie noch rundweg geleugnet. Jetzt entschuldigte er sich bei der jungen Frau. Es tue ihm leid, sagte er. Nicht nur die Tat, sondern auch, dass sie durch seine Lüge jahrelang ins Abseits geraten war, als Lügnerin dagestanden habe. Der Kontakt zu ihrer Tante, die das junge Mädchen damals als Mutterersatz angesehen hatte, war nach Bekanntwerden des Vorwurfes abgerissen.

Er habe einen massiven Vertrauensbruch begangen, warf ihm der Richter vor. Das Mädchen habe sich bei ihrer Tante, der Schwester ihrer verstorbenen Mutter, geborgen gefühlt. Das habe er zerstört, ebenso, wie er in Kauf genommen habe, dass das Opfer über Jahre hinweg der Verleumdung bezichtigt worden war. Positiv zu werten sei allerdings sein, wenn auch spätes, Geständnis und seine aufrichtige Entschuldigung.

Die Entschuldigung hatte sich die junge Frau angehört, aber nichts erwidert.

Die Plädoyers von Staatsanwalt Bernhard Ebinger, Nebenkläger Uwe Oehler und Verteidiger Michael Ried fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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