Zur Aufarbeitung der verpatzten Buslinienvergabe im westlichen Enzkreis verkündete die Erste Landesbeamte Hilde Neidhardt bei der jüngsten Kreistagssitzung eine gute Nachricht: Es gab zwei außergerichtliche Vergleiche. Einen mit dem Regionalbusverkehr Südwest (RVS) und einen mit dem Busunternehmen Engel aus Mühlacker.
Mit der Firma Regionalbusverkehr Südwest (RVS) war eine Zahlung von 60.000 Euro ausgehandelt worden, mit der Firma Engel Anwaltskosten in Höhe von 7.000 Euro.
Auf den Enzkreis, der neben der Stadt Pforzheim und dem Landkreis Calw einer von drei Aufgabenträgern ist, entfällt je ein Drittel der Summen, also 20.000 und 2.300 Euro.
Laut Neidhardt übernehmen die Badischen Versicherungen (BGV) in Karlsruhe den Versicherungsschaden des Enzkreises. „Es verbleibt kein Schaden beim Enzkreis“, sagte Landrat Bastian Rosenau bei der Sitzung.
Es verbleibt kein Schaden beim Enzkreis.Bastian Rosenau, Landrat
Nachdem, wie mehrfach berichtet, das Birkenfelder Unternehmen Müller Reisen Anfang 2020 die Buslinien in Neuenbürg, Birkenfeld und Straubenhardt abgegeben hatte, war RVS eines der beiden Unternehmen, die die Linien nach einer Notvergabe übernommen hatten. Die Notvergabe wurde vor einem Jahr vom Oberlandesgericht Karlsruhe als rechtswidrig eingestuft.
Die erneute Ausschreibung im Januar 2021 platzte, weil die vom Enzkreis beauftragte Anwaltskanzlei die Ausschreibungsfrist falsch berechnet hatte.
Die Unternehmen Engel und Eberhardt, die zunächst beauftragt worden waren, hatten das Nachsehen, weil bei einer erneuten Ausschreibung ein Geheimwettbewerb durch die veröffentlichten Auftragswerte nicht mehr möglich waren.
Engel rügte die Kreisverwaltung. Das Vergabeverfahren wurde daher wie vor dem Abbruch fortgesetzt.
Keine Dienstpflichtverletzung beim Landrat festgestellt
Neidhardt berichtete wie schon in der Woche zuvor im Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss, dass ein Gutachten des Kreis-Rechtsamts keine Amtshaftung festgestellt habe.
Auch liege keine Dienstpflichtverletzung bei Landrat Bastian Rosenau vor. Das Regierungspräsidium Karlsruhe, das zwar abgelehnt habe, den gesamten Fall zu untersuchen, sei in Sachen Dienstaufsichtsbeschwerde zum gleichen Ergebnis gekommen.
Staatsanwaltschaft prüft, ob es Absprache gab
Noch offen ist die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Pforzheim. Diese prüft, ob es vor der Notvergabe im Frühjahr 2020 Absprachen zwischen den Busunternehmen sowie der Stadt- und Enzkreisverwaltung gegeben hat.
Noch gebe es kein Ergebnis, teilte Henrik Blaßies, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage mit. Je nachdem, was bei der Prüfung herauskomme, könne ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.