Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim hat gegen einen 39 Jahre alten Justizvollzugsbediensteten, einen 42 Jahre alten Häftling sowie gegen dessen 66 Jahre alte Mutter Anklage erhoben – unter anderem wegen Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung sowie wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
„Dem Justizvollzugsbediensteten, dem eine weitere Dienstausübung in der JVA mittlerweile untersagt wurde, und dem Häftling wird durch die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, zwischen September 2019 und Mai 2020 wiederholt Betäubungsmittel und Mobiltelefone in die JVA Heimsheim eingeschmuggelt zu haben“, so die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.
Der angeklagte Häftling soll dabei innerhalb der JVA Bestellungen von anderen Gefängnisinsassen entgegengenommen und in der Folge seine ebenfalls angeklagte Mutter jeweils dazu angewiesen haben, die bestellten Gegenstände von Lieferanten entgegenzunehmen und sodann an den mitangeklagten Justizvollzugsbediensteten auszuhändigen.
Anschließend soll der Justizvollzugsbedienstete die georderten Gegenstände jeweils in die JVA Heimsheim gebracht und dort entweder dem mitangeklagten Häftling selbst oder den „Bestellern“ unmittelbar ausgehändigt haben. Hierfür habe der Justizvollzugsbedienstete jeweils eine finanzielle Entlohnung von dem mitangeklagten Häftling erhalten.
Wärter soll Drogenhandel in der JVA Heimsheim unterstützt haben
In diesem Zusammenhang habe der angeklagte Justizvollzugsbedienstete zudem außerhalb der JVA Heimsheim eine größere Menge Betäubungsmittel, unter anderem 283 Gramm Haschisch, aufbewahrt, um diese später gemeinsam mit dem mitangeklagten Häftling gewinnbringend innerhalb der JVA zu veräußern.
Dem tatverdächtigen Justizvollzugsbediensteten wird vor diesem Hintergrund zur Last gelegt, sich der Bestechlichkeit in sieben Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, schuldig gemacht zu haben.
Auch Mutter des Häftlings ist angeklagt
Der tatverdächtigen Mutter des Häftlings wird zur Last gelegt, sich der Beihilfe zur Bestechung in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, schuldig gemacht zu haben.
„Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde noch nicht entschieden“, so die Staatsanwaltschaft abschließend. Die Tatverdächtigen hätten bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.