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Solidaritätsbekundung für Häftlinge

Linke Demonstranten protestieren vor der Justizvollzugsanstalt Heimsheim

Aktivisten aus der antifaschistischen Szene fordern bei einer Kundgebung vor der JVA Heimsheim bessere Bedingungen für ihren inhaftierten Mitstreiter.

Rund 60 Demonstranten versammelten sich vor der JVA Heimsheim zur Solidaritätskundgebung für ihren inhaftierten Genossen.
Rund 60 Demonstranten versammelten sich vor der JVA Heimsheim zur Solidaritätskundgebung für ihren inhaftierten Genossen. Foto: Axel Fischer-Lange

Rund 60 Angehörige und Sympathisanten der antifaschistischen Szene haben sich am Donnerstagabend zu einer Kundgebung vor der Justizvollzugsanstalt Heimsheim versammelt. Sie waren aus Stuttgart und der weiteren Umgebung angereist, um mit Redebeiträgen und Parolen für bessere Haftbedingungen ihres Genossen „Findus“ zu protestieren.

Die Kundgebung stand unter dem Motto „Gegen die Zustände in der JVA Heimsheim – Solidarität mit Findus und dem Widerstand der Gefangenen gegen Schikane und Isolation“. Organisiert hatte den Protest die Initiative „Antifa heißt Zusammenstehen“. Ein Aufgebot der Polizei sicherte die Kundgebung ab.

Der linke Aktivist mit Nicknamen Findus, sein echter Name wurde nicht genannt, verbüßt in der JVA Heimsheim eine zweieinhalbjährige Haftstrafe. Die Tatvorwürfe der Anklage reichten von Beleidigung, über Landfriedensbruch, bis hin zu gefährlicher Körperverletzung, unter anderem bei einer Aktion gegen Rechte in Pforzheim.

Häftlingen soll Hofgang und der Empfang von Besuch verwehrt worden sein

In einem Statement auf seiner Internetseite konkretisierte der Solidaritätskreis „Freiheit für Findus“ im Vorfeld seine Vorwürfe: Im Rahmen von Corona-Maßnahmen sollen Findus und andere Insassen der JVA weitestgehend isoliert worden sein. Trotz negativen Corona-Tests und Impfungen durften Insassen ihre Zellen nicht verlassen.

Auch soll Häftlingen der Hofgang, Freizeitangebote und der Empfang von Besuch verwehrt worden sein. Zur Arbeit in den anstaltseigenen Werksräumen durften sie ebenfalls nicht. Die Corona-Maßnahmen der JVA Heimsheim gingen weit über das erforderliche Maß hinaus, sagt Stefan Polat, Sprecher des Solidaritätskreises. „Während die Politik so tut, als sei Corona vorbei, werden geimpfte und getestete Häftlinge in der JVA Heimsheim isoliert und verbaler Widerstand dagegen mit Isolationshaft sanktioniert.“

Der Anwalt des Inhaftierten verlas unter anderem eine Grußnachricht seines Mandanten.
Der Anwalt des Inhaftierten verlas unter anderem eine Grußnachricht seines Mandanten. Foto: Axel Fischer-Lange

Findus berichtete in einem seiner Briefe über „unmenschliche und desaströse Zustände in der Haft“. Auch war darin die Rede davon, „zur Not auch mit körperlicher Gewalt dagegen vorzugehen“. Laut seinem Anwalt sitzt Findus nun, wegen dieser bedrohenden Äußerungen, in einer zunächst neunwöchigen Absonderung.

Findus’ Rechtsanwalt Franz Spindler war ebenfalls vor Ort und nahm zur Sache Stellung. Weder sei Gewalt ausgeübt worden, noch Personen konkret bedroht, sagte Spindler. Findus habe dies rein als Idee in Erwägung gezogen. Die Absonderungsmaßnahme sei darum unverhältnismäßig. Derzeit laufe eine Beschwerde bei der Strafvollstreckungskammer gegen die Absonderung, so Spindler.

Justizvollzugsanstalt Heimsheim: „Isolationshaft“ gebe es nicht

Die Justizvollzugsanstalt Heimsheim erklärte auf schriftliche Anfrage, dass sie im engen Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt die von dort vorgegebenen Maßnahmen und Anordnungen zum Schutz der Insassen, Bediensteten sowie Besucher vor Infektionen umsetzt. Mit Corona infizierte Gefangene müssen sich nach Anordnung des Gesundheitsamtes in Isolation begeben, haben allerdings die Möglichkeit, sich entsprechend freitesten zu lassen.

Eine „Isolationshaft“ gebe es nicht. Allerdings könnten Sicherungsmaßnahmen gegen Gefangene angeordnet werden, von denen eine erhebliche Gefahr für andere Gefangene oder Bedienstete ausgeht.

Maßnahmen seien keine Sanktionen, sondern Gefahrenabwehr

Diese Maßnahmen würden „zeitnah und regelmäßig überprüft und nach Neueinschätzung angepasst“. Dies seien jedoch keine Sanktionsmaßnahmen, sondern diene der reinen Gefahrenabwehr. Den betroffenen Insassen stehe in diesen Fällen der Rechts- und Beschwerdeweg offen.

Zum allgemeinen Protestverhalten ließ die JVA verlautbaren, dass es nur vereinzelte Beschwerden gäbe. Man stelle fest, dass die Insassen schon über die gesamte Pandemie den Maßnahmen und Einschränkungen viel Verständnis entgegenbrächten.

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