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Klage auf Schmerzensgeld

Mädchen stürzt 2015 in Illingen durch Turnhallendach: Fall wird neu aufgerollt

Nach fast sieben Jahren wurde der Sturz vom Dach der Sportbergsporthalle in Illingen zivilrechtlich in drei Verhandlungstagen noch einmal aufgerollt.

Drei Verhandlungstage: Das Landgericht prüft, ob die Gemeinde Illingen Verantwortung für einen Unfall auf dem Dach der Strombergsporthalle trägt.
Das Landgericht prüft, ob die Gemeinde Illingen Verantwortung für einen Unfall auf dem Dach der Strombergsporthalle trägt. Foto: Arnd Waidelich

Ein dramatischer Sturz durch ein Turnhallendach kostete am 28. August 2015 in Illingen ein Mädchen das Leben. Ein zweites Mädchen überlebte den Sturz in die neun Meter hohe Strombergsporthalle nur deshalb, weil ein ebenfalls mit aufs Dach gekletterter Junge sich abfangen und die Rettungskräfte verständigen konnte. Die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen die Gemeindeverwaltung seinerzeit eingestellt.

Jetzt, nach fast sieben Jahren, wurde die Sache zivilrechtlich in drei Verhandlungstagen noch einmal aufgerollt. Das schwer verletzte Mädchen hatte Klage auf Schmerzensgeld beim Landgericht Karlsruhe eingereicht. Der lange Zeitraum sei kein ungewöhnlicher Vorgang, meinte die Vorsitzende Richterin Schott. Solche Verfahren würden oft erst nach der Genesung der Opfer angestrengt.

Insgesamt 13 mehr oder weniger beteiligte Personen rief die Richterin in den Zeugenstand. Dabei ging es wesentlich um die Beantwortung der Frage, ob und wenn ja welche Verantwortung die Gemeinde Illingen für den Unfall habe.

Der damalige Bürgermeister Harald Eiberger bestritt dies in einem äußerst kurzen Auftritt entschieden. „Es gab keine Aktennotiz, keine Gespräche darüber, mir war nichts bekannt“, das war seine mehr als kurze Einlassung, die er auf Nachfrage der Richterin lediglich nochmals wiederholte.

Wusste die Gemeindeverwaltung vom Treffpunkt auf dem Hallendach?

Ganz anders ein heute junger Mann, der sich schon in den Jahren 2011 und 2012 als damals 14-Jähriger dutzende Male, wie er sagte, auf dem Dach der Stromberghalle mit seinen Kumpels zum Rauchen versteckte. Der Reiz des Verbotenen habe sie dort hinaufgeführt. Denn die Jugendlichen wussten sehr wohl, dass sie das nicht durften.

Er könne sich nicht vorstellen, dass davon in der Gemeindeverwaltung niemand gewusst habe. Er war sich sicher, dass der Hausmeister davon wusste: „Die haben das bestimmt mitgekriegt.“ Die vielen dort oben sich treffenden Gruppen hätten Bierflaschen, Zigarettenstummel und anderen Müll hinterlassen.

Über die Feuerwehrleiter aufs Dach sei eine leichte Sache gewesen, meinte er, und konnte das vor Gericht überzeugend körperlich demonstrieren. Die den Zugang sichernde Metallplatte sei einerseits zeitweise gar nicht vorhanden und zum anderen ganz leicht zu überwinden gewesen.

Urteil für 9. September geplant

Ähnliches berichtete der Redakteur einer Lokalzeitung, der mit dem Hausmeister am Tag nach dem Unfall gesprochen hatte. Er war sich auch sicher, dass der Hausmeister Hinweise auf das Treiben auf dem Dach hatte. Er habe keinerlei Information darüber gehabt, dass die Gemeinde als solche davon wusste, betonte er.

Aus diesen Bemerkungen ließe sich nicht schlussfolgern, dass der Hausmeister jemanden auf dem Dach gesehen habe. Von einer geduldeten Nutzung könne keine Rede sein, wies Anwalt Michael Rohlfing jede Verantwortung der Gemeinde zurück.

Bis zum 15. August bleibt Rohlfing als Vertreter der Gemeinde und seinem Kollegen Roland Zierau, der die Klägerin vertritt, die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Das Urteil will das Landgericht am Freitag, 9. September,um 12 Uhr verkünden.

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