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Trotz eindeutiger Beweise kein Geständnis

Justizvollzugsbeamter steht wegen Bestechlichkeit vor Gericht: 61-Jähriger ging für Häftlinge einkaufen

Teuer bezahlt hat ein Justizvollzugsbeamter seine Gutmütigkeit: Zum zweiten Mal steht er seit Dienstag wegen Bestechlichkeit vor Gericht.

Eine Statue der Justitia steht neben Aktenbergen.
Eine Statue der Justitia steht neben Aktenbergen. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild

Von Christiane Viehweg

Gegen das erste Urteil, das im November vergangenen Jahres erging, hatten er sowie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Damals war er zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt worden, also zu insgesamt 3.850 Euro.

Härter als die Geldstrafe dürften ihn die Maßnahmen an seinem Arbeitsplatz getroffen haben: Wie er vor Berufungsrichterin Schick gestern erklärte, ist er seit August vergangenen Jahres vom Dienst suspendiert, ist seit Februar 2020 Pensionär, seine Bezüge wurden um 15 Prozent gekürzt.

In der Haftanstalt verbotene Dinge besorgt

Der angeklagte Beamte (61) hatte bisweilen für Häftlinge Besorgungen gemacht. Hatte, laut Anklage von Staatsanwalt Johannes Jungmann, auch Dinge besorgt, die in der Haftanstalt streng verboten sind; Hefe (aus der Alkohol gewonnen werden kann), Gewürze in Glasflaschen (unter Umständen eine gefährliche Waffe), und Fleisch (leicht verderblich).

Dafür hatte er Tabak bekommen, in Haftanstalten ein nicht unübliches Zahlungsmittel. Als Nichtraucher verteilte der Mann den Tabak an bedürftige Gefangene, die keine Mittel zur Verfügung hatten.

Im August vergangenen Jahres waren dem Sicherheitsbeauftragten der Haftanstalt Gerüchte zu Ohren gekommen, dass der Angeklagte unerlaubterweise für Gefangene einkaufe und dafür Tabak bekomme. Er stiftete einen Gefangenen an, dem 61-Jährigen eine fingierte Bestellliste zu übergeben. Der tat, wie ihm geheißen.

Als der Vollzugsbeamte mit den Waren in seiner Dienststelle eintraf, nahmen ihn Anstaltsleitung, Polizeibeamte und Vertreter der Staatsanwaltschaft in Empfang.

Tabak im Gegenzug für die Einkäufe

Außer dem Whisky entsprach der Inhalt seiner Tasche genau der Bestellliste. Unumwunden gab er zu, ab und an für Häftlinge einzukaufen und dafür Tabak zu bekommen. Beides ist streng verboten; Beamte dürfen Gefangenen nichts übergeben und sie dürfen nichts annehmen – „nicht mal Vernunft“, wie ein alter Beamtenwitz besagt.

Bei der ersten Verhandlung im Vorjahr hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. „Ein seltsames Verhalten“, nannte das im Vorjahr der Maulbronner Amtsgerichtsdirektor Bernd Lindner. Die Beweise hatten buchstäblich „auf dem Tisch“ gelegen, eingeräumt hatte der Beamte den Verstoß gegen die Vorschriften ebenfalls sofort. Warum er vor Gericht kein „reuiges Geständnis“ ablegte, sondern sich in Schweigen hüllte, blieb sein und das Geheimnis seines früheren Verteidigers.

Den Verteidiger hat der Angeklagte inzwischen gewechselt. Vertreten wird er in der Berufungsverhandlung von Christoph Bühler. Dieser erklärte, sein Mandant werde sich nur zur Person äußern.

Die Verhandlung wird am heutigen Mittwoch um 9 Uhr im Rathaus in Keltern-Dietlingen fortgesetzt.

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