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Lärmschutz

In Kämpfelbach-Bilfingen gilt bald Tempo 30

Autofahrer müssen in Kämpfelbach-Bilfingen demnächst langsamer fahren: Auf der gesamten Ortsdurchfahrt gilt bald Tempo 30. In Ersingen bleibt dagegen alles beim Alten. Das freut nicht alle.

Deutliche Ausweitung steht bevor: Schon jetzt gilt im Bereich des Kindergartens in der Bilfinger Ortsdurchfahrt stundenweise Tempo 30. Künftig muss man im ganzen Ort den ganzen Tag langsamer fahren.
Autofahrer aufgepasst: Schon jetzt gilt im Bereich des Kindergartens in der Bilfinger Ortsdurchfahrt stundenweise Tempo 30. Künftig muss man im ganzen Ort den ganzen Tag langsamer fahren. Foto: Nico Roller

Noch dürfen Autofahrer mit Tempo 50 durch Bilfingen fahren. Nur vor dem Kindergarten und auch nur von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr müssen sie auf 30 Stundenkilometer abbremsen.

Doch das wird sich bald ändern: In Zukunft gilt in Bilfingen ganztags Tempo 30 – und zwar auf der gesamten Ortsdurchfahrt ab dem Friedhof bis zur historischen Weinbrennerkelter auf einer Länge von rund 650 Metern.

Eine schalltechnische Untersuchung während des Lärmaktionsplans hatte gezeigt, dass es notwendig ist, das Tempo dort zu reduzieren. Im September will die Straßenmeisterei des Enzkreises die Schilder anbringen.

Lärmschutzmaßnahmen sollen kontrolliert werden

„Wir freuen uns, dass wir in Bilfingen Lärmschutzmaßnahmen umsetzen können“, sagt Oliver Müller, der die Verkehrsbehörde im Enzkreis leitet. Die Lärmschutzmaßnahmen sollen nach einer Eingewöhnungszeit kontrolliert werden. Oder anders ausgedrückt: Es soll geblitzt werden.

Auch Bürgermeister Udo Kleiner (Freie Wähler) freut sich, dass in Bilfingen bald Tempo 30 gelten soll. Für ihn ist das eine gute Nachricht, die er gerne schon in der Gemeinderatssitzung Ende Juli verkündet hätte. Doch die verkehrsrechtliche Anordnung kam erst Anfang August.

In Ersingen bleibt alles beim Alten

Weniger erfreut ist er darüber, dass es im Nachbarort Ersingen kein Tempo 30 über die gesamte Ortsdurchfahrt geben wird. „Mit Erstaunen“ habe er das zur Kenntnis genommen, sagt Kleiner. Er hätte sich Tempo 30 auch in der Bilfinger Straße, der Kelterstraße, der Pforzheimer Straße, der Langen Straße, der Brückenstraße, der Schloßgasse und der Vaihenwiesenstraße gewünscht. Dass das nun nicht der Fall sein wird, hält er für „äußerst bedauerlich“.

Schließlich werde in Ersingen schon lange über Tempo 30 diskutiert, auch mit Blick auf die Verkehrssicherheit. Kleiner beklagt im Enzkreis eine „relativ restriktive Haltung gerade im Grenzbereich“.

Andere Landkreise würden das anders handhaben. Verkehrsbehördenleiter Müller hält dagegen. Die Gemeinde habe eine schalltechnische Untersuchung erstellen lassen, auf deren Basis das Landratsamt eine Ermessensentscheidung treffe.

Es ist nicht unsere Aufgabe, die Normen zu gestalten.
Oliver Müller, Leiter der Verkehrsbehörde

In seiner Entscheidung sei das Landratsamt allerdings nicht völlig frei: Es orientiere sich an der Straßenverkehrsordnung. Tempo 30 sei gemäß Straßenverkehrsordnung eine Ausnahme und nicht die Regel.

In Ersingen fahren anders als in Bilfingen nicht alle Autos durch dieselbe Straße: Sie können nicht nur die Pforzheimer Straße und die Lange Straße in Richtung Ispringen benutzen, sondern auch die Wilferdinger Straße und die Vaihenwiesenstraße in Richtung Ersinger Kreuz.

Müller plädiert dafür, die Interessen des fließenden Verkehrs zu berücksichtigen. Das Landratsamt führe nur Verordnungen aus. „Es ist nicht unsere Aufgabe, die Normen zu gestalten.“

Bürgermeister Kleiner sieht den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, das Thema mit einer „einfachen, klaren Regelung“ zu befrieden. Es könne nicht sein, dass Gemeinden viel Geld für Lärmaktionspläne und schalltechnische Untersuchungen ausgeben müssen, um Tempo 30 zu bekommen.

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