Bei der Sache geht es um drei Texte, die die Frau im März und April 2020 auf ihre Internetseite gestellt hat, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Pforzheim, Bernhard Ebinger, auf Nachfrage. In den Texten beleidige sie den Bürgermeister als „Nazi“ und prangere eine „neue Form der Judenverfolgung“ in Keltern an. Die Vorwürfe der Frau würden immer wieder im Zusammenhang mit dem Dritten Reich und Nationalsozialismus genannt, so Ebinger. Unter anderem frage sie „Wie viel Nazi ist der Chef?“ und fordert ihn auf: „Entnazifizieren Sie sich und die Gemeinde“.
Die Frau trage die redaktionelle Verantwortung für die Texte und müsse sich vor Gericht verantworten, so Ebinger. Die öffentliche Verhandlung findet am 24. September ab 9.30 Uhr im Saal 311 des Amtsgerichts statt. Geprüft werden müsse unter anderem, ob die Aussagen unter die freie Meinungsäußerung falle, erläutert Ebinger.
„Überwachungsstaat Keltern“
Einen ähnlichen Streitfall gab es zwischen den beiden Parteien schon vor drei Jahren. Damals hatte sich die Weilerin von Bürgermeister Bochinger in ihrer „Aufklärungsarbeit“ zensiert gefühlt. Sie schrieb auf ihrer Internetseite vom „Überwachungsstaat Keltern“ und rückte Aussagen des Ortsoberhaupts ebenfalls in die Nähe Deutschlands vor 1945. Der Bürgermeister stellte damals Anzeige wegen Beleidigung und Verleumdung.
Die Frau setze sich gegen Kindesmissbrauch und Kindesraub ein und habe Artikel im Ortsblatt veröffentlichen wollen. Er habe ihr dies aber verweigert, erklärte Bochinger damals gegenüber dieser Redaktion. Die Kelternerin sah darin eine „Pressezensur“.
Mit „diffamierenden“ Schriftbändern durch Keltern gefahren
Im Frühjahr 2017 hatte sich die Situation zugespitzt. Die Frau hatte ihr Auto mit einem Schriftband bestückt, auf dem stand: „Sind sexsüchtige Erzieherinnen pädophil?“ Der Wagen stand zeitweise auf einem Parkplatz vor dem Kindergarten. Das fand der Bürgermeister „diffamierend“, weil es hierfür keinen Anlass gegeben habe.
Er forderte die Frau auf, die Spruchbänder zu entfernen. Unbekannte klebten daraufhin die Scheibe ab. Die Frau warf dem Bürgermeister auf ihrer Internetseite anschließend „Bespitzelung“, „Diktatur“ und „Methoden eines nationalsozialistischen Überwachungsstaates“ vor. Bochinger zeigte die Frau daraufhin an.
Das Verfahren wurde Ende 2017 eingestellt, weil laut Gericht keine strafrechtlich relevanten Äußerungen vorgelegen hätten und sich alles im Rahmen der freien Meinungsäußerung bewegt habe, begründete Ebinger damals.