Beim Betrachten des Planfeststellungsentwurfs habe man entdeckt, dass sechs der geplanten Masten nach dem Willen der Planer in ökologisch wertvollen FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat) errichtet werden sollen, mindestens ein weiterer in einer CEF-Fläche (continuous ecological functionality-measures, zu Deutsch etwa: Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) , auf der Maßnahmen zum Artenschutz umgesetzt werden.
„Wie kann es sein, dass diese Masten, die einen massiven Eingriff in die Landschaft darstellen, in einer Fläche auftauchen, die im Planfeststellungsbeschluss für den Autobahnausbau als gesetzliche Ausgleichsmaßnahme festgelegt ist?“, fragt Vorstandsmitglied Josef Eberhardt in einer Pressemitteilung.
Bautechnisch seien für die Starkstrommasten bis zu acht Meter tiefe und 500 Quadratmeter große Baugruben erforderlich. „Das ist ein durchaus erheblicher Eingriff in eine Landschaft, die bewusst dazu vorgesehen ist, den Landschaftsverbrauch beim Bau der neuen Autobahn zu kompensieren“, kritisiert Eberhardt.