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Keine Lösung in Sicht

Pflegeheim-Streit in Königsbach-Stein geht im Gemeinderat weiter

Nun diskutiert auch der Königsbach-Steiner Gemeinderat über die Pflegeheim-Problematik. Das Landratsamt bleibt bei seiner Position.

Noch nicht fertig: Wenn das Seniorenzentrum in der Steiner Wilhelmstraße planmäßig im Frühjahr 2021 in Betrieb gegangen wäre, hätte das laut Bürgermeister Heiko Genthner einen nahtlosen Übergang ermöglicht.
Wenn das Seniorenzentrum in der Steiner Wilhelmstraße planmäßig im Frühjahr 2021 in Betrieb gegangen wäre, hätte das laut Bürgermeister Heiko Genthner einen nahtlosen Übergang ermöglicht. Foto: Nico Roller

Das Ringen um eine Lösung für die Unterbringung von Pflegebedürftigen in Königsbach-Stein geht weiter, nun auch im Gemeinderat, der sich in seiner jüngsten Sitzung ausführlich mit dem Thema befasste.

Dass es für die beiden bestehenden Pflegeheime „Haus Königsbach“ und „Haus Wittumhof“ bereits seit einigen Jahren Nutzungsuntersagungen gibt, ist inzwischen ebenso bekannt wie der Umstand, dass die Bewohner des Hauses Königsbach ausziehen müssen. Einige haben das schon getan, aber noch nicht alle.

Heimleiter Markus Fuchs sah in der Ratssitzung „die einzige zumutbare“ Lösung in einer Verlegung der verbliebenen Königsbacher Bewohner in den Steiner Wittumhof, der zur selben Betriebsgesellschaft gehört. Alles andere wäre aus seiner Sicht unmenschlich – zumindest, bis in der Steiner Wilhelmstraße das neue Seniorenzentrum eröffnet, das Orpea dort bauen lässt und Haus Edelberg später betreibt.

Fuchs sagte: Wenn später das neue Haus eröffne, dann könnten die Bewohner entscheiden, ob sie dorthin wechseln oder im Wittumhof bleiben wollen. Denn diesen will die Betriebsgesellschaft auch in Zukunft offenhalten – und zwar mit einem veränderten Konzept, das sie als „ambulant betreutes Service Wohnen“ bezeichnet und eigenen Angaben zufolge bereits in sieben anderen Landkreisen erfolgreich umsetzt.

Gemeinde nicht gegen Unterbringung im Wittumhof

Auch Haus-Edelberg-Geschäftsführer Jochen Pabst hielt eine Unterbringung im Wittumhof für die „beste Variante“. Daneben habe sein Unternehmen als „ergänzendes Angebot“ darauf aufmerksam machen wollen, dass es in den anderen von ihm betriebenen Einrichtungen bei Interesse weitere Möglichkeiten zur Unterbringung und damit „ein bisschen Flexibilität“ bieten könne. „Ich denke, da muss man an einem Strang ziehen.“

Bürgermeister Heiko Genthner (parteilos) betonte, die Gemeinde habe aktiv darauf hingewirkt, dass es Übergangslösungen für die Bewohner des Hauses Königsbach gebe: sowohl mit dem dortigen Betreiber als auch mit Haus Edelberg. Man unterstütze alle Maßnahmen zum Wohl der Bewohner und habe immer versucht, alle Beteiligten zusammenzubringen.

Ein Verbot zur Unterbringung im Wittumhof habe die Gemeinde nie ausgesprochen. Allerdings hatte das Landratsamt kürzlich in einem Pressestatement erklärt, eine übergangsweise Unterbringung von Bewohnern des Hauses Königsbach im Wittumhof scheide aus. Kein Wunder, dass Thomas Kaucher (FW) es gut gefunden hätte, wenn das Landratsamt in der Sitzung vertreten gewesen wäre. So ging es auch Rolf Engelmann (Grüne): „Wir reden hier über mögliche Lösungen, aber die, die es zu entscheiden haben, sind nicht hier.“

Er verwies auf einen Aktenvermerk zu einem Gespräch, das Ende Mai auch unter Beteiligung von Heimleiter Fuchs stattgefunden hat. Dort heißt es, ein Umzug in den Wittumhof „kann nicht durchgeführt werden“. Eine Aussage, die Fuchs in der Ratssitzung so nicht stehen lassen wollte: „Ich war nicht dafür, aber das steht im Protokoll nicht drin“, sagte der Heimleiter und bemängelte, es sei zur Besprechung kein Entscheidungsträger vor Ort gewesen.

Das Dokument ist aus seiner Sicht keine rechtlich bindende Verfügung. Auch Genthner sagte, aus einem Protokoll würden sich keine Rechtsfolgen ableiten. „Ob eine Verlegung in den Wittumhof rechtmäßig ist, entscheiden die Behörden.“ Woraufhin Fuchs von Genthner forderte, dass er „dem Landratsamt Dampf macht“.

Vollstreckung Nutzungsuntersagung kann laut Landratsamt nicht mehr ausgesetzt werden

Der Anwalt der Gemeinde sagte, die Nutzungsuntersagung sei bestandskräftig, aber es habe nach einem entsprechenden Einwirken des Bürgermeisters bis vor kurzem eine Vollstreckungsaussetzung für fünf Jahre gegeben. Der Anwalt hielt es für denkbar, dass das Landratsamt zu einer weiteren Aussetzung bereit sein könnte, wenn die Inbetriebnahme des neuen Seniorenzentrums zeitlich absehbar wäre. Nähere Informationen dazu soll es in der nächsten Ratssitzung am 19. Juli geben.

Auf Nachfrage bleibt das Landratsamt bei seiner Einschätzung, nach der eine übergangsweise Unterbringung der mobilitätseingeschränkten Heimbewohner im Haus Wittumhof „angesichts der gegebenen Gefährdungslage infolge mangelnden Brandschutzes“ grundsätzlich keine verantwortbare Alternative darstelle. Laut Rechtsprechung sei jederzeit mit einem Brandereignis zu rechnen. Davon abgesehen, könne aktuell kein verlässlicher, fester Termin für die Inbetriebnahme des Hauses in der Wilhelmstraße genannt werden.

Eine weitere Aussetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung für den Wittumhof sei nicht möglich. Das sei den Betreibern seit Dezember 2019 bekannt. Sobald diese dem Landratsamt einen Vorschlag „für eine rechtmäßige alternative Unterbringungsmöglichkeit“ unterbreiten, werde man ihn „wohlwollend und zügig“ prüfen.

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