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Verwaltung weist Kritik zurück

Streit um Wasserfall in Königsbach-Stein: Bürgerinitiative fordert mehr Transparenz

Der Wasserfall in Königsbach-Stein soll entfernt werden. Die Bürgerinitiative Königsbach-Stein äußert lautstark Kritik an der Vorgehensweise der Gemeindeverwaltung.

Fließendes Gewässer im Grünen.
Der Bruchbach in Stein soll so umgestaltet werden, dass das Gewässer künftig eine höhere Fließgeschwindigkeit aufweißt. Foto: Nico Roller

Mangelnde Kommunikation und Intransparenz wirft die Bürgerinitiative Königsbach-Stein (BIKS) der Gemeindeverwaltung vor. Konkret geht es um die geplante Entfernung des kleinen Wasserfalls am Bruchbach im Bereich der Sandgrube. BIKS-Vorsitzender Rainer Botz beklagt, diese Aktion sei von der Gemeinde in den vergangenen Jahren immer als Hochwasserschutzmaßnahme vorgestellt worden. Aber das treffe in Wahrheit gar nicht zu.

Es handle sich um eine reine Kompensationsmaßnahme: als Ausgleich für naturschutzrechtliche Eingriffe bei der Ausweisung eines Baugebiets. Folglich sei sie auch nicht vom Landratsamt oder vom Regierungspräsidium angeordnet worden: Es handle sich einzig und allein um eine Angelegenheit der Gemeinde.

Botz beklagt außerdem, er habe nach einer entsprechenden Anfrage in der Bürgerfragestunde des Gemeinderats mehrere Wochen warten müssen, bis er Antwort bekam. „Gerade nach den Wahlkampfversprechen erwarte ich da deutlich mehr.“ In der Zwischenzeit habe er selbst Informationen beim Landratsamt und beim Regierungspräsidium eingeholt – und dabei in Erfahrung gebracht, dass für die Entfernung des Wasserfalls noch keine Planung vorliegt, die so detailliert wäre, dass eine umfassende wasserwirtschaftliche Prüfung vorgenommen werden könnte.

Diese Information bestätigt das Landratsamt auf Nachfrage dieser Zeitung. BIKS-Vorsitzender Rainer Botz sagt, das wundere ihn schon. Schließlich sei bereits 2015 mit den Planungen begonnen worden. Erstaunt zeigt er sich auch davon, dass der Bereich hinter der Sandgrube als Bauerwartungsland ausgewiesen sei – ein Gebiet, das im Überschwemmungsbereich liegen würde.

Auf Nachfrage bestätigt die Gemeindeverwaltung, dass der Bereich im Flächennutzungsplan für eine mögliche Wohnbebauung vorgesehen ist und gemäß den Hochwassergefahrenkarten nahezu vollständig in den Überflutungsflächen bei einem hundertjährlichen Hochwasser liegt.

Dass weder für die Planung der Ausgleichsmaßnahme noch für die der Hochwasserschutzmaßnahme genehmigungsfähige Unterlagen an das Landratsamt versendet wurden, begründet die Verwaltung damit, dass der entsprechende Planungsstand noch nicht erreicht worden sei. Die Planung zur Umsetzung werde wieder aufgenommen, weil der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen habe, die in der Flussgebietsuntersuchung vorgeschlagenen Maßnahmen am Bruch- und Mühlbach nicht zu realisieren.

Gemeindeverwaltung widerspricht den Vorwürfen

Dem Vorwurf der Intransparenz widerspricht die Gemeindeverwaltung: Sämtliche relevanten Gemeinderatsbeschlüsse seien in öffentlicher Sitzung erfolgt. Anschließend sei im Mitteilungsblatt und in den Tageszeitungen berichtet worden. Die Verwaltung gibt an, Botz bereits in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung Antworten auf seine Fragen gegeben zu haben.

Widerspruch gibt es auch zu dem Vorwurf, die Entfernung des Wasserfalls sei stets als Hochwasserschutzmaßnahme dargestellt worden: Schon im Gewässerentwicklungsplan von 2003 werde für diesen Bereich eine Umgestaltung empfohlen.

Und im November 2009 habe der Gemeinderat den Bebauungsplan „Schlossbereich/Steiner Straße“ beschlossen, in dem zum Ausgleich geregelt sei, dass die ökologische Durchgängigkeit am Bruchbach wiederhergestellt werden soll. 2015 habe die Gemeinde mit Vorplanungen begonnen und erste Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt geführt.

Doch dann seien die Planungen wegen des Hochwassers in Stein eingestellt worden, weil „nicht auszuschließen war, dass eine mögliche Hochwasserschutzkonzeption diesen Bereich tangieren könnte“. Verschiedene Planungen an derselben Örtlichkeit müssen laut Verwaltung „zwangsläufig zuerst aufeinander abgestimmt werden“. Im Oktober 2019 sei der mögliche Hochwasserschutz am Bruchbach öffentlich vorgestellt worden, auch mit einem Umbau des Sohlabsturzes zu einer Rampe, betont die Verwaltung abschließend.

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