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Weniger Geld als erwartet

Kommunen erhalten vom Land nicht die versprochenen 80 Prozent für erlassene Kita-Beiträge

Das Land Baden-Württemberg verspricht den Gemeinden 80 Prozent der erlassenen Kita-Beiträge zu ersetzen, hält das aber nicht. Im Enzkreis wächst der Unmut.

Kinder spielen in Kita
Corona hat den Kinderbetreuungs-Einrichtungen bei der Organisation alles abverlangt. Nun fühlen sich die Kommunen zudem in Sachen Finanzen ein Stück weit im Stich gelassen. Foto: Monika Skolimowska/dpa

Im Januar und im größten Teil des Februars waren die Kindertagesstätten geschlossen, auch in der Region. Damit die Kommunen den Eltern für diesen Zeitraum die Beiträge erlassen konnten, hatte das Land angekündigt, für die coronabedingte Schließzeit 80 Prozent der Ausfälle zu kompensieren.

Ein Versprechen, das offenbar nicht in allen Fällen gehalten worden ist. Zumindest legt das eine stichprobenartige Umfrage nahe.

Die BNN haben nachgehakt, wie viel Prozent der ausgefallenen Elternbeiträge die Kommunen im Januar und Februar vom Land erstattet bekommen haben. Der von den Kommunen für ihre Berechnungen zugrunde gelegte Zeitraum kann sich von Fall zu Fall unterscheiden.

In Ölbronn-Dürrn war es im kommunalen Kindergarten „Sonnenblume“ abzüglich der für die Notbetreuung geleisteten Elternbeiträge eine Beteiligung von 42 Prozent, wie Kämmerer Norman Tank mitteilt. Im Waldkindergarten waren es 48 Prozent, im Steinbeiskindergarten 35. In Kieselbronn kam Kämmerer Wolfgang Grun in der jüngsten Gemeinderatssitzung auf etwas mehr als 62 Prozent, die Erstattungen für die ebenfalls nicht erfolgte Schulkindbetreuung mit einkalkuliert.

In Schömberg (Kreis Calw) lag der Anteil der Erstattungen im Schließungszeitraum bei rund 40 Prozent. Allerdings ergänzt Hauptamtsleiterin Lea Miene: „Die Ausfälle der Kita-Entgelte kompensieren sich noch weiter dadurch, dass wir die Notbetreuung für den Zeitraum tagesgenau abrechnen.“ Die endgültigen Zahlen dazu stünden noch aus.

Auch in Mühlacker haben die BNN nach der Höhe der erstatteten Gebühren gefragt, aber bis Redaktionsschluss keine Auskunft erhalten.

In Neulingen waren es für Januar und Februar ohne Berücksichtigung der für die Notbetreuung zu leistenden Beiträge 36 Prozent. Dort sitzt im Rathaus Michael Schmidt auf dem Chefsessel, der zugleich Sprecher der Bürgermeister im Enzkreis ist. Wirklich zufrieden ist er nicht. „Wenn man 80 Prozent sagt, dann sollten es auch 80 Prozent sein.“ Doch nun müsse man leider feststellen, dass beim Großteil der Gemeinden des Enzkreises deutlich weniger angekommen sei. „Das ist zwar bedauerlich, aber daran haben wir uns mittlerweile gewöhnt“, sagt Schmidt.

Stellt sich die Frage: Wie konnte es zu den Diskrepanzen bei den Gebühren kommen? Das Landesfinanzministerium erklärt sich für zuständig und teilt mit, dass der Umfang des Hilfspakets insgesamt bei 56 Millionen Euro liegt und sich aus drei Posten zusammensetzt: für die ausgefallenen Betreuungsangebote unter anderem der Kindertageseinrichtungen 46 Millionen, für die schulbezogenen Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung und der verlässlichen Grundschule acht Millionen und für vergleichbare schulbezogene Betreuungsangebote der Schulen in freier Trägerschaft zwei Millionen als Sofortprogramm.

Das Ministerium weist darauf hin, dass die Erstattung nur die während der Schließzeiten vom 11. Januar bis 22. Februar erlassenen Beiträge umfasst. Diskrepanzen können sich aus Sicht des Ministeriums auch aufgrund der Ermittlung des Erstattungsbetrags und des von den kommunalen Landesverbänden vorgeschlagenen Verteilerschlüssels ergeben. Die Betragsermittlung sei im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden auf Basis landesweiter Zahlen erfolgt.

Von den ermittelten Beträgen sei ein pauschaler Abzug für die in Anspruch genommene Notbetreuung vorgenommen worden, bei Kindertageseinrichtungen 40 Prozent. Von den verbleibenden Beträgen habe das Land den Kommunen 80 Prozent erstattet.

Die Auszahlung sei an die Stadt- und Landkreise erfolgt, die die Mittel auf Basis der von den kommunalen Landesverbänden übermittelten, ebenfalls pauschalierenden Schlüsseln an die einzelnen Kommunen weitergeleitet haben. Aufgrund der zweifachen Pauschalierungen kann es laut Finanzministerium zu Abweichungen von den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort kommen.

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