Was die Kreisverwaltung nun tun muss, ist für Kreisrat Erik Schweickert (FDP) klar: „Sie muss ihre Hausaufgaben machen, den Untersuchungsausschuss mit allen Informationen versorgen und sich von dem Anwaltsbüro trennen.“
Das Büro hatte wie berichtet die Ausschreibungsfrist falsch berechnet und damit dafür gesorgt, dass die Buslinien neu ausgeschrieben werden müssen. Es habe in den vergangenen Monaten „katastrophale Ergebnisse“ geliefert und müsse in Regress genommen werden, falls nachgewiesen werde, dass eine Fehlberatung vorliege, so Schweickert.
Dass es keine weitere Zusammenarbeit mehr gebe, habe die Kreisverwaltung der Fachanwaltskanzlei bereits mitgeteilt, sagt Landrat Bastian Rosenau im Gespräch mit dieser Redaktion. Parallel suche das Landratsamt nach Ersatz, doch es gebe nicht so viele Büros, die auf ÖPNV-Recht spezialisiert seien.
„In der Sache gibt es nur Verlierer. Aber das oberste Ziel ist nun, dass die Busse fahren“, betont Landrat Bastian Rosenau. Für die kurzfristige Vergabe ab 1. Februar seien die Unternehmen im VPE-Gebiet bereits angefragt worden. Bis 21. Januar haben sie Zeit, ihre Angebote abzugeben. Die mittelfristige Vergabe werde vorbereitet; bis Mitte März sollen zwei Unternehmen gefunden werden, die die Linie bis Ende 2022 bedienen.
Im Grunde sei die Kreisverwaltung wieder auf dem Stand von Anfang Dezember, so der Landrat. Damals hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe die Vergabe als rechtswidrig eingestuft und der Kreistag musste in einer Notvergabe den Busverkehr im westlichen Enzkreis bis 31. Januar sichern.
Akteneinsichts-Ausschuss trifft sich am 8. Februar
Was bei der ersten Ausschreibung im vergangenen Frühjahr schief gelaufen ist, will der Ausschuss untersuchen, den die Kreisräte Erik Schweickert, Günter Bächle (CDU) und Joachim Wildenmann (Grüne) beantragt hatten (wir berichteten). Am 8. Februar werde der Ausschuss erstmals einberufen, um das Prozedere zu besprechen, so Rosenau.
Auch für die Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Günter Bächle und seine Fraktionskollegen Martin Steiner und Hartmut Ochner, ist klar: „Das Landratsamt muss nun zeitnah zwingend sicherstellen, dass eine ordentliche Ausschreibung durchgeführt wird. Im weiteren Verfahren dürfen keine Fehler mehr passieren. Die Verantwortlichen müssen beweisen, dass Sie ÖPNV können.“
Die drei CDU-Kreisräte bemängeln nicht nur Verfahrens-, sondern auch Kommunikationsfehler. Beides zusammen habe zur aktuellen Situation geführt. Im Umgang zwischen Kreisverwaltung und Kreisrat müsse sich etwas ändern, ergänzt Erik Schweickert.
Viele Vorschläge, die von Ratsseite vorgebracht wurden, seien von der Verwaltung „teilweise ignorant“ mit „geht nicht“ abgebügelt worden. Diese habe sich bei ihren Entscheidungen lieber auf teure externe Berater gestützt. Trotzdem sei das Verhältnis nicht zerrüttet: „Der Umgang ist trotzdem ordentlich“, sagt Schweickert.
Suche nach dem Verantwortlichen
Für Joachim Wildenmann stellt sich die Frage, wer die Verantwortung für die „immensen Fehler“ trägt, die der Kreis gemacht habe, und wer die Gerichts- und Beratungskosten übernehme, die durch die beiden verpatzten Ausschreibungen entstanden sind.
Der Grünen-Kreisrat befürchtet, dass dies am Steuerzahler hängen bleibe und sieht weitere Probleme, wenn bei der neuen Ausschreibungen andere Unternehmen gewinnen als die beiden Firmen, die zuletzt den Zuschlag erhalten hatten. Auch Erik Schweickert kann sich vorstellen, dass in der Sache noch „Sprengkraft“ steckt.
Kreisverwaltung weist Vorwürfe zurück
Den Vorwurf von Günter Bächle, dass die Kreisverwaltung die Vergabe-Pleite vor der Öffentlichkeit verheimlichen wollte, weisen der Landrat und sein Stellvertreter Wolfgang Herz zurück. „Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage. Warum hätte die Verwaltung das tun sollen und wie hätte das denn gelingen sollen? Die am 13. Januar nicht erfolgte, in öffentlicher Sitzung avisierte Vergabe, wäre ebenso bemerkt worden wie die jetzt folgenden Schritte“, so Herz.
„Wir wollten nichts hinter verschlossenen Türen entscheiden“, fügt Landrat Rosenau hinzu. Zumal die CDU-Fraktion darauf gedrängt hatte, auf eine öffentliche Sitzung im Landratsamt zu verzichten. Die Entscheidung aus der Video-Konferenz wäre anschließend ohnehin bekannt gegeben worden.