Skip to main content

Ohne Test ins Freibad

Niedrigste Inzidenz seit acht Monaten: Enzkreis bestätigt Lockerungen ab Mittwoch

Der Enzkreis macht einen weiteren Schritt in Richtung Normalität: An diesem Mittwoch ab 0 Uhr treten weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft. Das erklärte am Dienstag das Landratsamt. 

Auf einer Totalen sind Menschen im Schwimmbecken des Remchinger Freibads zu sehen.
Zugang wieder ohne Test: Für Freibäder im Enzkreis, hier das Schlossbad in Remchingen in einer Archivaufnahme von 2020, greifen Lockerungen. Foto: Stefan Friedrich

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nun seit fünf Tage in Folge unter dem Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Das Robert-Koch-Institut bestätigte am Dienstagmorgen die Zahlen des Landesgesundheitsamts vom Vorabend.

Der Wert des entscheidenden fünften Tages lag bei 26,6. Das ist die niedrigste Inzidenz im Enzkreis seit mehr als acht Monaten. Ein tiefer Blick ins Archiv zeigt: Am 11. Oktober 2020 lag der Wert zuletzt tiefer, und zwar bei 26,1.

Danach ging es stetig nach oben, in der zweiten und dritten Welle überstieg man die Grenze von 200, die Regeln wurden folglich deutlich verschärft. Entsprechend groß ist längst die Sehnsucht nach der alten Normalität.

Ohne Test ins Freibad und in den Biergarten im Enzkreis

Nun also erhalten die Menschen weitere Freiheiten zurück, nachdem es erst vor einer Woche Lockerungen gegeben hatte. Wichtigste Neuerung gegenüber den Vortagen: Die Testpflicht für die Außengastronomie sowie für Veranstaltungen und Angebote im Freien fällt weg. Dazu zählen beispielsweise der Freibadbesuch oder das Open-Air-Konzert.

Feiern im Gastgewerbe – mit Ausnahme von Tanzveranstaltungen – sind mit bis zu 50 Personen möglich, und zwar innen wie außen. Dazu wird allerdings ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis benötigt. Anders als bei den Kontaktbeschränkungen zählen hier bei den 50 Personen Genesene und Geimpfte sowie unabhängig von ihrem Alter auch Kinder mit.

Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen muss pro Besucher eine Fläche von nur noch sieben Quadratmetern vorgesehen werden. Veranstaltungen wie Gremiensitzungen oder Versammlungen von Vereinen oder Betrieben dürfen im Freien mit bis zu 750 Personen stattfinden. Auch Kulturveranstaltungen in Theater, Kinos oder Kulturhäusern sind außen mit bis zu 750 Personen möglich. Dies gilt genauso für die Zuschauerzahl bei Vortragsveranstaltungen und Wettkämpfen im Freien.

Weiterhin maximal drei Haushalte bei privaten Treffen

Unverändert sind Treffen im öffentlichen und privaten Raum weiterhin auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten begrenzt, wobei hier Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 nicht mitgezählt werden. Auch die Maskenpflicht gilt etwa für Supermärkte weiterhin, und zwar auch auf dem Parkplatz und in Warteschlangen.

Sport darf nach wie vor auch in Innenräumen wie Hallen und Sportstudios stattfinden. Hier gilt, dass pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Während des Sports muss keine Maske getragen werden.

Wir hoffen natürlich, dass es uns allen gelingt, die Inzidenz dauerhaft niedrig zu halten.
Bastian Rosenau, Enzkreis-Landrat

Landrat Bastian Rosenau wird in einer Mitteilung des Landkreises so zitiert: „Wir hoffen natürlich, dass es uns allen gelingt, die Inzidenz dauerhaft niedrig zu halten, damit die weiteren Öffnungsschritte möglichst lange Bestand haben können.“ Das wäre vor allem für die Wirtschaft, den Handel und die Kultur wünschenswert und wichtig, so Rosenau weiter.

nach oben Zurück zum Seitenanfang