Der Mann, der seinen zehnjährigen Sohn aus Mühlacker nach Panama entführt haben soll, sitzt jetzt in Deutschland in Untersuchungshaft. Er wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Pforzheim am Freitag in Frankfurt/Main, wo er ins Land kam, dem Haftrichter vorgeführt. Der Mann soll nun voraussichtlich in den Raum Pforzheim verlegt werden.
„Wir gehen nach wie vor davon aus, dass der Fall in unsere Zuständigkeit fällt“, sagt Henrik Blaßies, Sprecher der Staatsanwaltschaft Pforzheim. Das Protokoll aus Frankfurt liege in Pforzheim noch nicht vor. Die Ermittlungen sollen innerhalb der nächsten Monate abgeschlossen werden.
Da der Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt, gilt grundsätzlich, dass das Hauptverfahren innerhalb des nächsten halben Jahres eröffnet werden muss, erklärt Blaßies. Wie es genau weitergeht, hängt auch davon ab, inwiefern der mutmaßliche Entführer sich zu den Vorwürfen gegen ihn äußert.
Fall hatte international für Aufsehen gesorgt
Der Zehnjährige aus Mühlacker war an Weihnachten bei seinem leiblichen Vater in Nordrhein-Westfalen zu Besuch gewesen. Von dort hatte der Mann ihn heimlich nach Panama gebracht. Dort tauchte er unter. Der Vorwurf lautet auf Entziehung Minderjähriger. Das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Jungen lag bei der Mutter.
Der 50-Jährige wurde per internationalem Haftbefehl gesucht. Die Mutter flog mit ihrem Mann auch selbst nach Panama und startete einen Online-Suchaufruf. Nach mehr als einem Monat wurde ihr Ex-Partner, der leibliche Vater des Zehnjährigen, Anfang Februar verhaftet. Er soll mit seinem Sohn in einem Hotel im Küstenort Pedasi gewesen sein. Der Junge wurde seiner Mutter übergeben.
Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt.
Wir gehen davon aus, dass die Voraussetzungen für den verschärften Tatbestand erfüllt sind.Henrik Blaßies, Sprecher der Staatsanwaltschaft Pforzheim
Laut Strafgesetzbuch sind zunächst bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe möglich, wenn ein Angeklagter einen Minderjährigen beispielsweise durch List einem Elternteil entzieht.
Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer Schädigung der seelischen Entwicklung bringt. „Wir gehen davon aus, dass die Voraussetzungen für den verschärften Tatbestand erfüllt sind“, erklärte Blaßies dieser Redaktion nach der Festnahme.