„Die Revision wurde verworfen“, teilte Carolin Kley, Richterin am Landgericht und Pressesprecherin, auf Nachfrage mit. Damit sei das Urteil rechtskräftig. Die Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Richter Fernando Sanchez-Hermosilla sah bei der Verhandlung das Motiv für die Tat in den Steuerschulden des Täters in Millionenhöhe.
Wie berichtet, traf sich der 44-Jährige am Abend des 7. Dezember 2020 mit seinem ehemaligen Geschäftspartner aus Dürrmenz auf einem Waldparkplatz zwischen Großglattbach und Aurich, um über seine Steuerschulden zu sprechen.
Im Auto gerieten die beiden Männer in Streit und der Täter schlug unvermittelt mit einem Hammer und einem Schraubendreher 47 Mal auf den acht Jahre älteren Mann ein. Dieser starb durch den hohen Blutverlust und weil er Blut eingeatmet hatte, stellte ein Rechtsmediziner während der sechs Prozesstage am Karlsruher Landgericht fest.
Die Leiche wurde zwei Tage später im Kofferraum des Autos in der Kanalstraße in Enzberg gefunden.
Opfer aus Mühlacker-Dürrmenz war der wichtigste Zeuge für die Steuerhinterziehung
Der Täter war zunächst Subunternehmer der Transportfirma des 51-Jährigen gewesen. Nachdem dessen Firma Insolvenz angemeldet hatte, wurden beide Männer bei einem Medienunternehmen angestellt: Der jüngere Mann als Geschäftsführer und Chef des 51-jährigen Dürrmenzers.
Ein Betriebsprüfer nahm die mittlerweile abgewickelte Transportfirma unter die Lupe, woraufhin das Finanzamt Mühlacker Rechnungen zwischen der Firma und dem Subunternehmen des 44-Jährigen überprüfte und auf nicht versteuerte 80.000 Euro stieß.
Ein Sachbearbeiter des Pforzheimer Finanzamts leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein und schrieb dem 51-Jährigen mit der Bitte um Aufklärung. Seinen Brief ans Finanzamt hatte das Opfer aber nie abgeschickt – das Schreiben wurde später zusammen mit der Leiche im Auto gefunden.
Der ermordete Dürrmenzer ist laut Gericht der wichtigste Zeuge für die Steuerhinterziehung gewesen und hatte vor, die Schulden beim Finanzamt zu melden, so Richter Sanchez-Hermosilla. Ein Steuerfahnder ermittelt später beim Täter eine Steuerschuld von über 1,4 Millionen Euro.
Landgericht Karlsruhe sprach Ex-Frau des Opfers frei
Von langer Hand geplant sei die Tat nicht gewesen, so der Richter. Auch spielte wohl keine Rolle, dass der Täter mit der Ex-Frau des Opfers verlobt war und ein Kind mit ihr hatte.
Die 49-Jährige war anfangs wegen gemeinschaftlichen Mordes mitangeklagt. Sie wurde jedoch freigesprochen, weil ihr nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie gewusst habe, was ihr Verlobter plante. Dass sie von nichts gewusst habe, wie sie behauptete, glaubte ihr die Kammer aber nicht.