Für den Mord an seinem ehemaligen Geschäftspartner wurde ein Mann aus Mühlacker im vergangenen Oktober zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
Gegen das Urteil hat der 44-Jährige wie berichtet Revision eingelegt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe steht aber noch aus.
Auf einem Waldparkplatz zwischen Großglattbach und Aurich hatte sich der Mann aus Mühlacker am Abend des 7. Dezember 2020 mit seinem ehemaligen Geschäftspartner aus Mühlacker-Dürrmenz getroffen, um mit ihm über seine Steuerschulden zu sprechen.
Mann schlägt bei Mühlacker mit Hammer und Schraubendreher auf Opfer ein
Im Auto hat er mit einem Hammer und einem Schraubendreher 47 Mal auf den acht Jahre älteren Mann eingeschlagen. Dieser starb durch den hohen Blutverlust und weil er Blut eingeatmet hatte, stellte ein Rechtsmediziner an einem der sechs Prozesstage vor der Schwurgerichtskammer am Karlsruher Landgericht fest. Die Leiche wurde zwei Tage später im Kofferraum des Autos in der Kanalstraße in Enzberg gefunden.
Der Täter war zunächst Subunternehmer der Transportfirma des 51-Jährigen gewesen. Nachdem dessen Firma Insolvenz angemeldet hatte, wurden beide Männer bei einem Medienunternehmen angestellt.
Der jüngere Mann als Geschäftsführer und Chef des 51-Jährigen. Ein Betriebsprüfer nahm die mittlerweile abgewickelte Transportfirma unter die Lupe, woraufhin das Finanzamt Mühlacker Rechnungen zwischen der Firma und dem Subunternehmen des damals 43-Jährigen überprüfte und auf nicht versteuerte 80.000 Euro stieß.
Ein Sachbearbeiter des Pforzheimer Finanzamtes leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein und schrieb dem 51-Jährigen mit der Bitte um Aufklärung. Seinen Brief ans Finanzamt hatte das Opfer aber nie abgeschickt; das Schreiben wurde später zusammen mit der Leiche im Auto gefunden.
Opfer war der wichtigste Zeuge für die Steuerhinterziehung
Das Motiv für die Tat sah die Schwurgerichtskammer in den Steuerschulden des Täters in Millionenhöhe. Das Opfer sei laut Gericht der wichtigste Zeuge für die Hinterziehung in den vergangenen zehn Jahren gewesen, führte der Vorsitzende Richter Fernando Sanchez-Hermosilla in seiner Urteilsbegründung aus.
Das Opfer hatte keine Chance. Es bestand ein absoluter Vernichtungswille.Fernando Sanchez-Hermosilla, Vorsitzender Richter
Das 51-jährige Opfer hatte vor, die Schulden beim Finanzamt zu melden. Beim Treffen auf dem Parkplatz wollte der Täter nochmals über die Sache reden und eine Lösung finden. Dabei seien die beiden Männer in Streit geraten und die Gewalt eskalierte, so der Richter.
Der damals 43-Jährige habe unvermittelt auf den älteren Mann eingeschlagen. „Das Opfer hatte keine Chance. Es bestand ein absoluter Vernichtungswille“, führte Sanchez-Hermosilla weiter aus.
Verlobte des Täters will von nichts gewusst haben
Von langer Hand sei die Tat wohl nicht geplant gewesen, so der Richter. Auch habe sie nichts damit zu tun gehabt, dass der Täter inzwischen mit der Ex-Frau des Opfers verlobt war und ein Kind mit ihr hatte.
Die 49-Jährige war anfangs wegen gemeinschaftlichen Mordes mitangeklagt. Sie wurde jedoch freigesprochen, weil ihr nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie gewusst habe, was ihr Verlobter plante. Dass sie von nichts gewusst habe, wie sie behauptete, glaubte ihr die Kammer aber nicht.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe frühestens in drei Monaten
Bis der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zur Revision fällt, vergehen in der Regel sechs bis neun Monate, sagte Carolin Kley, Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe, auf Nachfrage.
Am Bundesgerichtshof stapeln sich die Fälle aus der ganzen Bundesrepublik, deshalb werde es mindestens noch drei Monate dauern, bis eine Entscheidung feststehe, so Kley. Bis dahin ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und der Täter bleibt in Untersuchungshaft.