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Urteil im Mordprozess

Mord in Mühlacker-Enzberg: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Für den Mord am Ex-Mann seiner Verlobten muss ein 43-jähriger Mann aus Mühlacker ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn am Mittwoch zu einer lebenslangen Haft. Seine 49-jährige Verlobte wurde freigesprochen.

Verurteilt: Ein 43-Jähriger aus Mühlacker muss ins Gefängnis, weil er seinen Geschäftspartner ermordet hat.
Verurteilt: Ein 43-Jähriger aus Mühlacker muss ins Gefängnis, weil er seinen Geschäftspartner ermordet hat. Foto: Torsten Ochs

Wie berichtet, hatte sich der Angeklagte am 7. Dezember 2020 um 19.30 Uhr mit seinem Opfer auf einem Waldparkplatz zwischen Großglattbach und Aurich getroffen.

Im Auto hatte der 43-Jährige 47 Mal mit einem Hammer und einem Schraubendreher auf den acht Jahre älteren Mann eingeschlagen. Der Dürrmenzer sei durch den hohen Blutverlust gestorben und weil er Blut eingeatmet habe, sagte ein Rechtsmediziner im Laufe des Prozesses.

Die Leiche wurde zwei Tage später im Kofferraum des Autos in der Kanalstraße in Enzberg gefunden.

In Steuerschuld liegt das Motiv der Tat

Das Motiv für die Tat waren Steuerschulden des Täters in Millionenhöhe. Das Opfer hatte vor, diese beim Finanzamt zu melden.

Der 43-Jährige war zunächst Subunternehmer der Transportfirma des 51-Jährigen. Nachdem dessen Firma im April 2019 Insolvenz anmeldet hatte, wurden beide Männer bei einem Medienunternehmen angestellt.

Der jüngere Mann als Geschäftsführer und Chef des 51-Jährigen. Pikanterweise war der 43-Jährige inzwischen auch mit der Ex-Frau seines Geschäftspartners verlobt und hatte einen vierjährigen Sohn mit ihr.

Betriebsprüfer stößt auf nicht versteuerte Rechnung

Ein Betriebsprüfer nahm die mittlerweile abgewickelte Transportfirma unter die Lupe, woraufhin das Finanzamt Mühlacker Rechnungen zwischen der Firma und dem Subunternehmen des 43-Jährigen überprüfte und auf nicht versteuerte 80.000 Euro stieß.

Ein Sachbearbeiter des Pforzheimer Finanzamts leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein und schrieb den 51-Jährigen an mit der Bitte um Aufklärung. Dieser ließ seine frühere kaufmännische Angestellte eine Liste der Rechnungen erstellen.

Den Brief ans Finanzamt hatte das Opfer nie abgeschickt; das Schreiben wurde später zusammen mit der Leiche im Auto gefunden.

Staatsanwalt forderte lebenslange Freiheitsstrafe

Staatsanwalt Sven Müller hatte in seinem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 43-Jährigen gefordert.

Bei der ebenfalls wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagten Verlobten des Täters sah Müller jedoch keine unmittelbare Tatbeteiligung.

Sie habe ihn nur zum Tatort gefahren. Ihr sei nicht nachzuweisen, dass sie gewusst habe, welche Tat ihr Verlobter geplant hatte.

Nebenklage: Mord aus Habgier eindeutig

Dem schloss sich Stephanie Vogt, die Anwältin der Nebenklägerin, der Schwester des Opfers, an.

Sie sah den Angeklagten eindeutig des Mordes aus Habgier überführt. Sein Motiv sei der Vertuschungsmord gewesen, um sich so der Haft zu entziehen, die nach der Enthüllung des Opfers gekommen wäre.

Es sei ein geplantes Verbrechen gewesen und keine Tat im Affekt, so Vogt.

Verteidiger schließt Habgier und Vertuschung aus

Die fünf Verteidiger der beiden Angeklagten sahen das anders. Giuseppe Olivo forderte eine Freiheitsstrafe von maximal zehn Jahren für den Angeklagten. Habgier als Tatmotiv und eine Vertuschungsabsicht schloss er aus.

Es sei stattdessen um Wut gegangen und um die Furcht, er und seine Verlobte könnten im Gefängnis landen. In der Situation habe er die Kontrolle verloren, so Olivo.

Verteidigerin sieht Tat im Affekt

Auch Verteidigerin Martina Kohler sah eine Tat im Affekt, weil die Beziehung der beiden Männer so konfliktbeladen gewesen sei, mit vielen Verletzungen, die über Jahre nagten. So sei der Gewaltausbruch des Angeklagten zu erklären.

Bastian Meyer und Uwe Kirsch forderten Freispruch für ihre Mandantin. Es gebe keinen Hinweis auf eine strafbare Handlung und kein Motiv.

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