Skip to main content

Zwei Bewohner aus Altenheim gestorben

Mühlacker verschärft die Corona-Regeln: Nur noch 50 Menschen auf privaten Feiern erlaubt

Nach dem Corona-Ausbruch im Seniorenheim St. Franziskus in Mühlacker sind zwei infizierte Bewohner gestorben. Die Stadt erlässt jetzt schärfere Verhaltensregeln.

Das Rathaus in Mühlacker mit seiner Glas- und Steinfassade. Im Vordergrund plätschert ein Brunnen.
Front gegen das Virus: Die Verwaltung im Rathaus Mühlacker hat entschieden, wie es im Kampf gegen Corona weitergehen soll. Foto: Tilo Keller

Private Feiern nur noch mit maximal 50 Teilnehmern, Maskenpflicht auf Beerdigungen: Die Stadt Mühlacker reagiert auf die Corona-Komplikationen und erlässt schärfere Regeln. Die betreffende Allgemeinverfügung gilt ab Freitag dieser Woche. „Dies sind die mildesten Eingriffe, die der Pandemiestab der Stadt beschlossen hat“, so OB Frank Schneider.

„Von Hallenschließungen sehen wir derzeit noch ab, appellieren aber nach wie vor, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.“ Sollten die Zahlen steigen, müsse man weitere Schritte erwägen, um das derzeit diffuse Ausbreitungsbild des Virus einzudämmen. Die Infektionsquellen in der Stadt lassen sich derzeit zu oft nicht mehr nachvollziehen.

Zwei Bewohner aus Seniorenheim nach Infektion gestorben

Wichtigster Brennpunkt des Corona-Geschehens in Mühlacker ist seit zwei Wochen das Seniorenheim St. Franziskus. Von dort kam am Dienstag die Nachricht, dass zwei der Bewohner im Laufe der Infektion gestorben sind. Es handelt sich dabei um die beiden Bewohner, die im Krankenhaus behandelt wurden, wie Heimleiter Markus Schellinger dieser Redaktion bestätigte.

Die anderen 13 erkrankten Senioren befinden sich demnach im Heim. Über ihren Gesundheitszustand machte er keine Angaben. Wie Schellinger weiter bestätigte, sind es die beiden Todesfälle, die das Gesundheitsamt am Montag ohne Angabe von Wohnorten für den Enzkreis vermeldet hatte. Verstorben waren ein etwa 80-jähriger Mann und eine Frau von über 90 Jahren.

Zweite Testreihe startet am Donnerstag

Mit dem Gesundheitsamt hat die Heimleitung eine zweite Testreihe für Donnerstag und Freitag dieser Woche vereinbart. Danach will man die Situation neu bewerten. Aktuell stehen alle Wohnbereiche unter Isolation. Die Bewohner werden auf ihren Zimmern betreut.

Sechs ebenfalls noch infizierte Mitarbeiter sind in häuslicher Quarantäne, die drei genesenen Kollegen sind nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wieder im Dienst. Im Laufe dieser und der kommenden Woche sollen auch die übrigen zurückkehren, so Schellinger.

Falls die zweite Testreihe keine neuen positiven Covid-19-Fälle ergibt, werde man versuchen, zügig Besuchsmöglichkeiten für Angehörige zu schaffen. „Selbstverständlich können diese Besuche zunächst nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen und unter Einhaltung strengster Schutzmaßnahmen stattfinden, hier werden wir an die vorgeschriebenen Maßgaben des Gesundheitsamtes gebunden sein“, heißt es in einer Mitteilung.

Weiterer Todesfall im Enzkreis

Auch am Dienstag meldete das Gesundheitsamt einen neuen Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Enzkreis. Demnach starb eine Frau Ende 60. Damit steigt die Zahl der Todesfälle in Pforzheim und dem Enzkreis auf insgesamt 35 – acht aus dem Stadt- und 27 aus dem Kreisgebiet. Aus welchem Ort die Frau stammte, führte das Amt nicht aus.

Dass die Stadt Mühlacker mit Blick auf das lokale Infektionsgeschehen schnell schärfere Maßnahmen ergreift, hält die SPD-Bundestagsabgeordnete Katja Mast für richtig und wichtig. „Ich bin allen Beteiligten dankbar, die jetzt weiter entschieden gegen das Virus vorgehen. Das ist eine Herkulesaufgabe. Aber gemeinsam schaffen wir das“, so die Politikerin.

Nur 50 Menschen auf Hochzeiten erlaubt – im Land gilt das Zehnfache

Die neuen Regeln in Mühlacker gelten ab Freitag für zwei Wochen. Landesweit dürfen bis zu 500 Personen an privaten Veranstaltungen und Feiern teilnehmen. In Mühlacker gilt nun also ein Zehntel dessen als Obergrenze. Die Landesverordnung versteht unter privaten Feiern vor allem Geburtstagsfeiern, Hochzeiten und Taufen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang