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Handy im Spiel?

Mutter und einjähriger Sohn bei Unfall in Mühlacker angefahren

Eine junge Autofahrerin hat in Mühlacker eine Mutter und deren kleinen Sohn angefahren. Der Unfall ging noch glimpflich aus. War ein Handy im Spiel?

Blaulicht auf einem Polizei-Auto.
Bei einem Unfall in Mühlacker wurden eine Mutter und ihr kleiner Sohn leicht verletzt. Die Polizei ermittelt. Foto: David Inderlied/dpa

Den Umständen entsprechend glimpflich ist ein Unfall am Freitagabend in Mühlacker (Enzkreis) ausgegangen. Eine Mutter war mit ihrem einjährigen Sohn auf dem Arm über die Straße gegangen, als sie vom Auto einer 18-jährigen Fahrerin erfasst wurden. Das berichtet die Polizei.

Mutter und Kind wurden über die Motorhaube des Autos geworfen. Dann prallten sie gegen die Front eines entgegenkommenden Autos.

Mutter und Sohn verletzten sich dabei offenbar nur leicht. Beide waren vor Ort ansprechbar und wurden vom Rettungsdienst versorgt.

War ein Handy im Spiel?

Der Vorfall ereignete sich am Freitagabend gegen 18.30 Uhr an einem Zebrastreifen in der Industriestraße. Das Tempo, in dem das Auto unterwegs war, ist noch unbekannt. Wenige Meter weiter kommt ein Kreisverkehr, die Geschwindigkeit dürfte also bereits reduziert gewesen sein.

Die 18 Jahre alte Fahrerin hatte die Mutter mit ihrem kleinen Sohn offenbar übersehen, weil sie abgelenkt war. War ein Handy im Spiel? Die Polizei äußert sich dazu in einer ersten Mitteilung noch vorsichtig: „Ob ein Handy für die Ablenkung der Fahrerin sorgte, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.“

Regelmäßige Kontrolle in diesem Bereich

Auf Nachfrage konkretisierte eine Sprecherin: „Nach ersten Ermittlungen war ein Handy im Spiel, die konkreten Umstände sind aber unbekannt.“ Es ist demnach unklar, ob die Fahrerin selbst das Handy genutzt hatte. Sollte das der Fall sein, würde wohl wegen fahrlässiger Körperverletzung weiterermittelt.

Das Polizeirevier Mühlacker kontrolliert in diesem Bereich regelmäßig Verkehrsteilnehmer darauf, ob sie während der Fahrt ihr Smartphone nutzen.

Bei dem Unfall entstand am Auto der 18-Jährigen ein geringer Sachschaden im Frontbereich, am entgegenkommenden Fahrzeug gab es keinen Sachschaden.

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