Dies teilte das Landratsamt des Enzkreises mit. Damit tritt auch für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene aus dem Enzkreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft, die von 21 Uhr abends bis 5 Uhr früh des Folgetages gilt. In Pforzheim war dies bereits am vergangenen Wochenende in Kraft getreten.
Die strengeren Regeln für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, gelten in Baden-Württemberg seit November. Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem für einen Arztbesuch, zur Berufsausübung und für den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern.
Auch nachts allein Spazierengehen oder allein Sport treiben ist erlaubt. Ausgenommen von den Beschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie keine Symptome der Krankheit haben.