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Inzidenz über 500

Nächtliche Ausgangsbeschränkung für nicht-immunisierte Personen auch im Enzkreis

Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Enzkreis zwei Tage in Folge über 500 lag, gelten ab Freitag, 21. Januar, die in der Alarmstufe II des Landes Baden-Württemberg festgelegten schärferen Regeln für nicht-immunisierte Personen.

Ein Mund-Nasenschutz liegt am frühen Morgen im Regen auf der Straße.
Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene gilt im Enzkreis ab Freitag eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Dies teilte das Landratsamt des Enzkreises mit. Damit tritt auch für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene aus dem Enzkreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in Kraft, die von 21 Uhr abends bis 5 Uhr früh des Folgetages gilt. In Pforzheim war dies bereits am vergangenen Wochenende in Kraft getreten.

Die strengeren Regeln für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, gelten in Baden-Württemberg seit November. Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem für einen Arztbesuch, zur Berufsausübung und für den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern.

Auch nachts allein Spazierengehen oder allein Sport treiben ist erlaubt. Ausgenommen von den Beschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie keine Symptome der Krankheit haben.

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