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Landtagswahl

Nominierungen im Wahlkreis 44 Enz werfen Fragen auf

13 Kandidaten kämpfen bei der Landtagswahl im Wahlkreis Enz um die Gunst der Wähler. Der Kreiswahlausschuss hat alle eingereichten Vorschläge einstimmig beschlossen. Zuvor gab es jedoch kritische Fragen.

Menschen in einem Sitzungssaal.
Textlastige Veranstaltung: Der Kreiswahlausschuss stimmte dafür, alle Bewerber und Ersatzbewerber im Enzkreis für die Landtagswahl zuzulassen. Foto: Nico Roller

Die Entscheidung fiel einstimmig: Genau 54 Tage vor der Landtagswahl hat der Kreiswahlausschuss am Dienstag beschlossen, alle eingereichten Wahlvorschläge im Wahlkreis 44 zuzulassen, der die Städte und Gemeinden des Enzkreises mit Ausnahme von Birkenfeld, Engelsbrand, Ispringen und Kieselbronn umfasst.

Die vom stellvertretenden Kreiswahlleiter Wolfgang Herz als „textlastige Veranstaltung“ bezeichnete Sitzung im Landratsamt ging zügig über die Bühne, aber nicht ohne Nachfragen aus den Reihen der Beisitzer: Bärbl Maushart wollte wissen: „Haben wir ein Recht zu erfahren, wie viele Mitglieder bei den Versammlungen waren, um die Kandidaten zu wählen?“ Schließlich hätten nicht alle Parteien diese Zahl in der Presse kommuniziert.

Laut Schriftführer Nils Nolting müssen sie das auch nicht: Derartige Versammlungen seien nicht-öffentliche Veranstaltungen. Deswegen dürfe er auch öffentlich nicht verlesen, wie viele Mitglieder dort anwesend waren. Aber der Kreiswahlausschuss dürfe die entsprechenden Unterlagen einsehen. Ein Recht, von dem Maushart Gebrauch machte.

Wahlausschuss muss auf Angaben vertrauen

Wirklich zufrieden schien sie danach aber immer noch nicht. „Ich muss jetzt vertrauen, dass diese Unterschriften der Wahrheit entsprechen, und, dass, wenn nur drei Leute da waren, die alle Mitglieder der Partei waren.“ Denn genau so sind laut Nolting die Regeln: Den Wahlvorschlägen von Parteien muss eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung von Bewerber und Ersatzbewerber mit Angaben zu Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder und Ergebnis der Wahl beigefügt werden.

Zudem muss der Versammlungsleiter zusammen mit zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmern dem Kreiswahlleiter eidesstattlich versichern, dass die Aufstellung in geheimer Wahl und unter Einhaltung der Bestimmungen über das Recht auf Vorschläge und Vorstellung sowie der Parteisatzung erfolgt ist. „Wir müssen diesen eidesstattlichen Erklärungen glauben“, sagte Maushart: „Ich kann es nicht nachprüfen. Manche dachten wohl, es ist besser, nicht in der Presse zu erscheinen mit ihrer Aufstellungsversammlung.“

Herz sagte: „In der Politik wie im wirklichen Leben ist Vertrauen eine Grundvoraussetzung, damit die Dinge funktionieren.“ Auf Nachfrage dieser Zeitung erklärte er, es seien bei der Kreiswahlleitung keine Beschwerden gegen einzelne Wahlvorschläge eingegangen. Insgesamt gibt es zwölf Wahlvorschläge, die alle zugelassen wurden.

Die Kandidaten für die Landtagswahl im Überblick

Für die Grünen tritt Stefanie Seemann an, für die CDU Philippe Alexander Singer, für die AfD Bernd Gögel, für die SPD Michael Hofsäß, für die FDP Erik Schweickert, für die Linken Marvin Weiß, für die ÖDP Bernd Köstlin, für die Freien Wähler Marcus Bouquerot De Voligny, für Bündnis C Rainer Simon, für die KlimalisteBW Fabian Aisenbrey, für WIR2020 Jürgen Beck und für Volt Markus Wiedermann.

Zudem gibt es bei vielen Parteien noch Ersatzbewerber. Für die Partei dieBasis und zwei Einzelbewerber sind laut Nolting zwar Formblätter für Unterstützungsunterschriften ausgegeben worden, aber ein Wahlvorschlag sei bis Ablauf der Frist nicht eingegangen. Die Landtagswahl findet am 14. März statt, vier Tage später soll der Kreiswahlausschuss ab 15 Uhr das Kreiswahlergebnis feststellen.

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