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Karlsruhe/Birkenfeld

Prozess im Mordfall Simon Paulus: Vergewaltigungsvorwürfe könnten Einfluss auf weiteren Verlauf haben

An diesem Montag wird die Hauptverhandlung um den Mordfall Simon Paulus nach vierwöchiger Sommerpause im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe fortgesetzt. Die für diesen Verhandlungstag geplante Vernehmung eines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers könnte Folgen für den weiteren Prozessverlauf haben.

Landgericht Karlsruhe
Aussenaufnahme des Landgericht Karlsruhe. Foto: Uli Deck/Archiv
Von unserem Mitarbeiter Ekart Kinkel

Weil Opfer von Sexualstraftaten nämlich üblicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden, müssen laut der Strafprozessordnung in einem solchen Fall auch die Plädoyers von Anklage und Verteidigung nichtöffentlich gehalten werden. Erst zur Urteilsverkündung werden Besucher, Angehörige und Prozessberichterstatter dann wieder in den Gerichtssaal gelassen.

Datum der Urteilsverkündung steht noch nicht fest

Wann genau das Urteil im Fall Simon Paulus fällt, steht bislang allerdings noch nicht fest. Am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag will der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt zunächst einmal noch mindestens acht Zeugen aus dem Bekanntenkreis des getöteten Jägers aus Birkenfeld und den Angeklagten sowie die Sachbearbeiter der Kriminalpolizei vernehmen.

Am 27. August könnte dann der psychologische Sachverständige sein Gutachten über den Geisteszustand des 30-jährigen Hauptangeklagten vortragen.

Ob die Beweisaufnahme danach geschlossen wird, steht wegen des komplexen Sachverhalts sowie der widersprüchlichen Aussagen der vier Angeklagten jedoch noch in den Sternen. „Die Strafkammer wird sich in den nächsten Tagen noch intensiv beraten und genau überlegen, ob noch weitere Zeugen geladen werden müssen“, erklärt Gerichtspressesprecherin Carolin Kley auf Nachfrage.

Der 30-Jährige muss sich wegen des Mordes am Büchsenmacher Simon Paulus sowie wegen mehrfacher Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Außerdem soll er gemeinsam mit dem 27-jährigen Mitangeklagten den Raubmord an der 60-jährigen Geliebten des 26-jährigen Mitangeklagten geplant haben.

Angeklagter zeigt keine Reue

Reue oder ein schlechtes Gewissen waren bei dem 30-Jährigen während der bisherigen Verhandlungstage bislang allerdings nicht zu erkennen. Stattdessen gab sich der Hauptverdächtige betont locker und feixte mitunter sogar mit seinen Bekannten auf den Besucherbänken.

Bereits zum Auftakt der Verhandlung hatte er mit dem Ausspruch „Ich bin froh, wenn dieser Alptraum vorüber ist“, jegliche Schuld von sich gewiesen. Am letzten Verhandlungstag vor der Sommerpause ließ der 30-Jährige dann durch seinen Verteidiger Ulrich Sommer eine überraschende Einlassung zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen verlesen.

Demnach habe der 42-jährige Mitangeklagte in den Abendstunden des 29. August den 50 Jahre alten Simon Paulus nach einem Streit über den Verkauf von Langwaffen mit mehreren Fußtritten gegen den Kopf getötet. Der 30-Jährige hatte laut seiner Einlassung anschließend lediglich beim Abtransport der Leiche geholfen und bei den polizeilichen Vernehmungen von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Hauptangeklagte macht selbst keine Angaben zur Tat

Der Hauptangeklagte selbst machte aber keine Angaben zum Tathergang und auch Nachfragen des Gerichts will Sommer nach Absprache mit seinem Mandanten nur schriftlich beantworten. Allzu viel Glauben schenkte das Gericht der Einlassung des 30-Jährigen nicht.

Der 42-jährige Kampfsportlehrer verließ den Schwurgerichtsaal nach den schweren Anschuldigungen als freier Mann. Der 30-Jährige musste zurück in Untersuchungshaft.

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