Skip to main content

Kripo-Ermittlungen abgeschlossen

Sexueller Missbrauch von Kindern: Fußballtrainer aus dem Enzkreis in 126 Fällen angeklagt

126 sexuelle Vergehen an fünf Kindern wirft die Staatsanwaltschaft einem 21-jährigen ehemaligen Fußball-Jugendtrainer vor. Sie hat Anklage beim Landgericht Karlsruhe erhoben.

Symbolbild zeigt Schattenbild von Händen, die nach einem Kind greifen.
Der angeklagte 21-jährige Tatverdächtige aus dem Enzkreis hat Kinder missbraucht. Foto: Patrick Pleul/dpa/Symbolbild

Ein 21-jähriger Mann aus dem Enzkreis muss sich demnächst vor dem Landgericht Karlsruhe wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten.

Die Staatsanwaltschaft in Pforzheim wirft ihm vor, sich an fünf Jungen im Alter zwischen sieben und 13 Jahren vergangen zu haben. Angeklagt sind 82 Fälle des sexuellen Missbrauchs und 44 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Auffällig wurde der mutmaßliche Täter im Januar. Eine Anzeige hat die Ermittlungen laut Staatsanwalt Henrik Blaßies angestoßen. Sie führten damals schnell zu einem zweiten Vergehen. Damit war klar, dass es sich nicht, wie zunächst angenommen, um einen jugendlichen Ersttäter handeln kann. Die Staatsanwaltschaft in Pforzheim ordnete Untersuchungshaft an, die unverändert besteht.

Sexueller Missbrauch von Kindern: Verdächtiger arbeitete als Fußballtrainer

Für öffentliche Aufregung sorgte der Fall, weil der Festgenommene als Fußballtrainer arbeitete. Die Ermittlungen ergaben jetzt laut Staatsanwaltschaft, dass der Tatverdächtige seine Opfer ebenso im privaten Umfeld wie durch seine Tätigkeit auf dem Sportplatz kennt. „Die fraglichen Taten sollen sich allerdings nicht auf einem Vereinsgelände oder im Zusammenhang mit Vereinsveranstaltungen ereignet haben“, heißt es weiter in der Pressemitteilung zu dem Fall.

Der Übergriff, der die Ermittlungen in Gang brachte, war im Jahr 2019. Für den Angeklagten bedeutet dies, dass er nach Jugendstrafrecht behandelt wird, da er damals noch nicht volljährig war. Die Gerichtsverhandlung wird wegen des damit verbundenen hohen Persönlichkeitsschutzes komplett nichtöffentlich sein.

Angeklagter aus dem Enzkreis schweigt

Nicht daran teilnehmen müssen nach derzeitigem Stand die geschädigten Kinder. Ihre Aussagen sind per richterlicher Videovernehmung während des Ermittlungsverfahrens festgehalten worden.

Keine Angaben zu den Tatvorwürfen gibt es laut Blaßies vom Angeklagten selbst. Die Frage, ob der Mann früher bereits selbst Opfer eines sexuellen Übergriffs gewesen sei, muss unbeantwortet bleiben. Aus Sicht des Staatsanwalts ist es „bereits ein Drahtseilakt, überhaupt über einen derartigen Fall zu berichten“ – also dem öffentlichen Interesse zu genügen. Bei einem derartigen Detail unterliege er auf jeden Fall der Schweigepflicht.

Die Pforzheimer Kriminalpolizei hatte für die Untersuchung des Falls eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet. Zeitweise waren bis zu 13 Polizistinnen und Polizisten mit der Aufklärung beschäftigt.

Ob eine Hauptverhandlung in der Sache eröffnet wird, hat das Gericht noch entschieden. Entsprechend gibt es auch noch keinen Verhandlungstermin. Zuständig ist die in Pforzheim beheimatete auswärtige Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe.

nach oben Zurück zum Seitenanfang