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Mädchen erpresst und bedroht

Sexueller Missbrauch von Kindern im Internet: Haftstrafe für Mann aus dem Enzkreis

Ein 23 Jahre alter Mann aus Remchingen hat im Internet Mädchen erpresst, bedroht und sexuell missbraucht. Das Schöffengericht am Pforzheimer Amtsgericht verurteilte ihn hierfür zu einer Haftstrafe von drei Jahren.

Pforzheimer Amtsgerich
Wieder vor Gericht: Ein 23-jähriger Mann wurde vom Schöffengericht am Pforzheimer Amtsgericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Im vergangenen Januar erhielt er wegen gleicher Straftaten eine Bewährungsstrafe. Foto: Torsten Ochs

Es war immer das gleiche Verhaltensmuster: Der 23-Jährige schrieb in sozialen Medien wie Facebook und Instagram junge Mädchen an, die ihm im Internet aufgefallen waren. Er gab sich selbst als Mädchen aus, schickte seinen Opfern Fragebögen und erkundigte sich nach ihren sexuellen Vorlieben.

Dann forderte er sie auf, ihm Bilder und Videos zu schicken. Gingen die Mädchen darauf ein, fing er an, sie zu erpressen. Er drohte ihnen, die bereits geschickten Bilder im Internet zu veröffentlichen – es sei denn, sie senden ihm weitere Bilder und Clips. Die Anweisungen zu den Posen schickte er gleich mit.

Polizei findet 21.000 Chatverläufe

Die Sache flog auf, als ihn die Eltern einer Achtjährigen anzeigten. Er kam in Untersuchungshaft und stand am 16. Januar 2020 vor dem Jugendschöffengericht am Pforzheimer Amtsgericht unter Vorsitz von Amtsrichterin Stephanie Gauß. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren mit der Auflage, eine Therapie zu machen.

Richterin Gauß ermahnte ihn, dass er so nicht weiter machen dürfe. Das tat er aber trotzdem. Vier Wochen später fing er wieder an, Mädchen im Internet zu kontaktieren und sie später zu bedrohen und zu erpressen. Eine 18-Jährige zeigte ihn an. Die Polizei fand bei einer Wohnungsdurchsuchung 21.000 Chatverläufe, die er in wenigen Monaten auf einem Handy gespeichert hatte. Seit Mitte Juni sitzt er wieder in Untersuchungshaft.

Drei von vier Taten gestanden

Drei von vier Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, hat der Angeklagte inzwischen gestanden. Sie wurden aus den Chats herausgefiltert. In zwei Fällen geht es darum, dass der 23-Jährige Minderjährige erpresst hat, ihm Videos und Bilder zu schicken, die sie bei sexuellen Handlungen zeigen. „Das Alter haben Sie billigend in Kauf genommen“, warf ihm Oberstaatsanwalt Harald Lustig vor.

In einem weiteren Fall hat der Angeklagte eine 18-Jährige dazu gezwungen, sich dabei zu filmen, wie sie sich befriedigt, und ihm das Video zu schicken. „Wenn sie es nicht macht, hat er gedroht, sie zu hacken“, so Lustig. Das sei eine Form von Vergewaltigung gewesen. Seine Opfer habe er wahllos ausgewählt und dabei rücksichtslos agiert, führte der Oberstaatsanwalt weiter aus.

Schwer wiege außerdem die zeitliche Nähe zu dem Urteil vom vergangenen Januar und dass er seine Bewährungsauflage gleich dreifach gebrochen habe. Lustig forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren.

Das Alter haben Sie billigend in Kauf genommen
Harald Lustig, Oberstaatsanwalt

Verteidiger Uwe Oehler verwies auf die behandlungsfähige Krankheit seines Mandanten. Ein Sachverständiger hatte dem 23-Jährigen eine Störung der Sexualpräferenz bescheinigt und eine hebephile Veranlagung. Das heißt, er fühlt sich zu Jugendlichen hingezogen, deren körperliche Entwicklung schon pubertäre Merkmale aufweisen.

Die Schuldfähigkeit des Angeklagten sei davon aber nicht beeinträchtigt, so der Sachverständige. Der 23-Jährige, der mit einer 35-jährigen Frau verlobt ist, habe gemerkt, dass er sein Problem nicht allein den Griff bekomme, fuhr Oehler fort. Eine lange Warteliste und Corona hätten eine Therapie aber bis jetzt verhindert.

„Was passiert, wenn man ihn drei Jahre wegsperrt – ist der Allgemeinheit damit geholfen?“, fragte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Er forderte zwei Jahre auf Bewährung und die Chance, die Erkrankung zu kurieren.

Störung der Sexualpräferenz bescheinigt

Der Angeklagte bat anschließend um Entschuldigung und das Gericht um eine letzte Chance. „Ich will von den Straftaten wegkommen und beweisen, dass ich es wirklich ernst meine.“ Darauf ging das Schöffengericht jedoch nicht ein und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Richterin Gauß begründete dies mit dem Bewährungsbruch, der einschlägigen Vorstrafe und der „enorm hohen Rückfallgeschwindigkeit“.

Verteidiger Oehler hält es für denkbar, dass er und sein Mandant Berufung einlegen.

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