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Kein „Click&Meet“ mehr

Wiederholt Inzidenz über 100: Enzkreis zieht die Corona-Notbremse

Drei Tage in Folge liegt die Inzidenz im Enzkreis nun über 100. Ab Dienstag dürfen deshalb die Geschäfte nur noch an Abholer verkaufen. Auch andere Dinge ändern sich – allerdings vorerst nicht für Pforzheim.

Der Online-Handel profitiert von den Geschäftsschließungen.
Wieder geschlossen: Der Einzelhandel im Enzkreis darf ab Dienstag nur noch an Abholer verkaufen. Symbolbild: Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Die Lockerungen im Enzkreis sind ab Dienstag passé. Wie das Landratsamt mitteilt, gilt nach Ostern die von der Bund-Länder-Konferenz festgelegte Notbremse, da die Inzidenz an Karfreitag am dritten Tag in Folge über dem kritischen Wert von 100 lag.

Notbremse gilt nicht für Pforzheim

Laut Landesgesundheitsamt wurde am Karfreitag im Enzkreis ein Wert von 109,7 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen erreicht. Damit greift die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für diesen Fall vorgesehene Notbremse. Seit 18. März galten die strengeren Regeln für Inzidenzen zwischen 50 und 100.

Diese tritt unmittelbar nach den Osterfeiertagen, also am Dienstag, 6. April, in Kraft. Das Stadtgebiet von Pforzheim ist von der Notbremse aktuell nicht betroffen, da die Inzidenz von 100 (Gründonnerstag) auf 96,1 (Karfreitag) sank.

Museen und Studios müssen schließen

Im Konkreten bedeutet das: Der Einzelhandel im Enzkreis darf kein „Click&Meet“ mehr durchführen, also Einkaufen per Termin. Nur noch „Click&Collect“, also das Abholen, ist möglich. Museen und Galerien sowie körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Piercing- oder Sonnenstudios müssen wieder komplett schließen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen sind laut Landratsamt weiterhin erlaubt. Auch Friseure dürfen geöffnet bleiben.

Ihre Pforten schließen müssen dagegen auch wieder Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie Golf-, Reit- oder Tennisplätzen bleibt erlaubt, ebenso Individualsport mit den Angehörigen des eigenen Haushalts plus einer weiteren, nicht zum Haushalt gehörenden Person. Musikschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.

Wir haben großes Verständnis für die Sehnsucht und die Forderung vieler Menschen nach Lockerungen und Öffnungen.
Bastian Rosenau, Landrat

„Wir wissen, dass es bei vielen zwischenzeitlich um die berufliche und finanzielle Existenz geht, und wir haben großes Verständnis für die Sehnsucht und die Forderung vieler Menschen nach Lockerungen und Öffnungen. Wir brauchen hierzu dringend eine landesweite Strategie unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen“, teilt Landrat Bastian Rosenau mit. „Das Land gibt klar vor, wann und unter welchen Voraussetzungen welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Städte, Gemeinden und der Kreis stehen bereit, das ihrige dazu beizutragen.“

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