Aus dem Vermisstenfall „Simon Paulus“ ist seit dem 5. Oktober ein Tötungsdelikt geworden. Weit über 300 Hinweisen ist die Soko „Wagner“ bislang nachgegangen. Viele Fragen sind noch ungeklärt, etwa die nach einem Berufsverbot Paulus’ als Büchsenmacher.
Keine Hinweise auf Vorstrafen
Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat nach einer Anfrage dieser Zeitung geprüft, ob im Bundeszentralregister Vorstrafen gegen Paulus vermerkt sind. Ergebnis: „Es gibt keine Hinweise auf Vorstrafen“, so Sprecher Bernhard Ebinger. Und die Polizei sagt: „Hinweise zu illegalen Waffenverkäufen durch den Getöteten haben sich bislang nicht bestätigen lassen.“
Kann ein Vergehen wie illegaler Waffenbesitz aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden?
Staatsanwalt Bernhard Ebinger sagt dazu: „Wenn ein Urteil im Bundeszentralregister vermerkt ist, gibt es gewisse Löschfristen.“ Im Klartext: Wenn sich eine rechtmäßig verurteilte Person innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nichts hat zu Schulden kommen lassen, kann der Eintrag wieder entfernt werden.
Online-Handel mit Waffen?
Dazu, ob Paulus auf Auktionsplattformen im Internet mit Waffen gehandelt hat, möchte Ebinger aus „ermittlungstaktischen Gründen“ keine Angaben machen. Dass die Polizei dahingehend ermittelt und prüft, ob Paulus Waffen online per Kleinanzeige angeboten haben könnte, darf vermutet werden. Beim Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) habe die Polizei nachgefragt, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, bestätigt ein Sprecher des VDB auf Nachfrage.
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