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Prozess gegen Lkw-Fahrer

Falsche Frisur endet nahe Pforzheim mit tödlichem Messerstich

Missverständnisse um einen Haarschnitt sollen im April auf einem Parkplatz bei Pforzheim zu einem Streit unter Lkw-Fahrern geführt haben, der letztlich für einen der Beteiligten tödliche endete. Der Prozess beginnt mit einem Disput zwischen Verteidiger und Richter.

24.01.2019, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Aussenaufnahme des Landgericht Karlsruhe. Das Gericht verhandelt um den Instagram-Star Pamela Reif. Der Verband Sozialer Wettbewerb geht im Streit über die Kennzeichnung von Werbung gegen sie vor. Es geht um nicht als solche gekennzeichnete Werbung für verschiedene Produkte und Marken in sozialen Medien. Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Am Landgericht Karlsruhe wird nun einem Lkw-Fahrer der Prozess gemacht, der im Streit um einen Haarschnitt einen Kollegen getötet haben soll. Foto: Uli Deck

Von Rüdiger Homberg

Ein Disput zwischen dem Wahlverteidiger Eduard Karabelnikov und dem Vorsitzenden Richter Fernando Sanchez-Hermosilla bildete den Auftakt zum ersten Verhandlungstag gegen einen Lkw-Fahrer vor der ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe.

Oberstaatsanwalt Harald Lustig wirft ihm eine letztlich tödlich ausgegangene Auseinandersetzung am Samstag, 4. April, auf einem Autobahnparkplatz nahe Pforzheim vor. Ein Kollege habe dem Angeklagten die Haare geschnitten. Dabei sei es zu Missverständnissen gekommen und der Lkw-Fahrer und sein Kollege seien in Streit geraten, weil der Angeklagte keine Glatze haben wollte.

Opfer starb drei Tage später im Krankenhaus

Weitere Lkw-Fahrer hatten versucht, die beiden Streithähne auseinanderzuhalten. Der Angeklagte habe sich so aufgeregt, dass er dem helfenden Kollegen, der ausdrücklich bemerkt haben soll, dass er kein Friseur sei, ein Küchenmesser in die Flanke gerammt habe. Der Mann verstarb drei Tage später im Pforzheimer Helios-Klinikum an akutem Herzversagen. Auch ein helfender Kollege war an der rechten Hand verletzt worden.

Lustig wirft dem Angeklagten daher versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Verteidiger Karabelnikov hatte eingangs zu Protokoll gegeben, dass sein Mandant über die bekannten Fakten zu seiner Person hinaus und zum Tatvorwurf keine Angaben machen werde. Der Anwalt versuchte anschließend, die Anklageschrift zu zerpflücken, was Richter Sanchez-Hermosilla zu der Mahnung veranlasste, er solle nicht schon vor Beginn der Beweisaufnahme ein Plädoyer halten.

Karabelnikov hatte Lustig unter anderem vorgeworfen, die das Opfer behandelnden Ärzte nicht genügend nach dessen Vorerkrankungen in Hinsicht auf ein angegriffenes Herz befragt zu haben. Die Krankenakten, erwiderte der Vorsitzende Richter, seien alle in den Unterlagen. Karabelnikov und Pflichtverteidiger Hannes Linke wollten diese aber nicht haben. Noch während einer vormittäglichen Verhandlungspause bekamen sie je eine Daten-CD mit den Unterlagen ausgehändigt.

Erster Zeuge das Tages war einer von drei geladenen Augenzeugen, ein Lkw-Fahrer. In einer rund zweistündigen Befragung durch die Kammer, den Staatsanwalt, die Gutachterin und die Verteidiger stellte sich der Tathergang letzten Endes im wesentlichen so dar, wie in der Anklageschrift. Die beiden Vernehmungen von ermittelnden Polizeibeamten, wobei die zweite ebenfalls mehr als eine Stunde andauerte, erbrachte auch keine wesentlichen neuen Erkenntnisse.

Zwei Lkw-Fahrer erscheinen nicht vor Gericht

Die zwei weiteren für diesen Tag geladenen Lkw-Fahrer waren nicht erschienen, hatten dies aber auch angekündigt, weil sie irgendwo in Europa unterwegs seien und befürchteten, auf ihrem Weg nach Deutschland in Quarantäne zu müssen. Richter Sanchez-Hermosilla belehrte Oberstaatsanwalt Lustig, dass keine Chance bestünde, gegen ausländische Zeugen wegen Nichterscheinens Zwangsmaßnahmen zu verhängen.

Das Verfahren wird mit jeweils zwei Terminen im Oktober und November fortgesetzt, der nächste ist am 15. Oktober.

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