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Unfall am Bahnhof Pforzheim

Frau stürzt mit ihrem E-Rollstuhl aus der Bahn – AVG weist trotz defektem Schiebetritt die Schuld von sich

Cordula Roller ist am Pforzheimer Hauptbahnhof mit ihrem Rollstuhl aus der S-Bahn gestürzt. Der Schiebetritt an der Tür war defekt. Die Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG) bedauert den Vorfall - weist die Schuld aber von sich.

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Steigt nicht mehr ein: Cordula Roller, hier an der Haltestelle Ispringen, mag nach einem Unfall nicht mehr mit der Linie S 5 fahren. Laut Albtal-Verkehrsgesellschaft darf sie es auch gar nicht. Foto: Jürgen Müller

Für Cordula Roller reihen sich an jenem Tag im September zu viele unheilvolle Umstände aneinander. Am Anfang kommt sie mit ihrem elektrischen Rollstuhl in Ispringen nicht in die S-Bahn. Und am Ende liegt sie da: Auf dem Bahnsteig am Pforzheimer Hauptbahnhof. Mit ihrem Rollstuhl rückwärts aus der Bahn gekippt, weil der Schiebetritt nicht ausgefahren war.

Von Ispringen nach Pforzheim in drei Versuchen

Cordula Roller ist 52 und wohnt in Ispringen. Seit einer misslungenen Knie-Operation vor vier Jahren wird ihre Krankenakte immer länger. Für Strecken weiter als 100 oder 200 Meter ist sie auf den Rollstuhl angewiesen. Mit ihrem E-Rolli will sie an jenem 6. September mit der S-Bahn nach Pforzheim fahren. Doch schon der Anfang ist schwierig.

Verhängnisvolle Bahn erwischt

In die erste Bahn kommt sie nicht, weil ihr niemand beim Einsteigen helfen kann. „Ich brauche Helfer, damit die Türe aufgeht und vor allem, damit sie offenbleibt, während ich in die Bahn fahre“, erklärt sie. Eine halbe Stunde später kommt die nächste Bahn – die aber nicht barrierefrei ist. Nach insgesamt einer Stunde Wartezeit dann der dritte Versuch: „Diese verhängnisvolle S-Bahn habe ich erwischt.“

Cordula Roller fährt los - und stürzt ins Leere

Vier Minuten später, um 12.48 Uhr, kommt die S 5 am Hauptbahnhof in Pforzheim an. Cordula Roller will aussteigen. Wenden kann sie ihren elektrischen Rollstuhl in der engen Bahn aber nicht. Also muss sie rückwärts wieder raus. Sie drückt den Türöffner und fährt los – ins Leere. Der Schiebetritt ist defekt.

Der Rollstuhl kippt und Cordula Roller stürzt rückwärts mit. „Ich habe direkt auf die Schienen geschaut. Ich hatte einen Schock, ich war steif.“ Einige junge Männer helfen ihr auf und packen beim Rollstuhl an. Sie selbst sitzt da und zittert. Sie wird hinterher über Kopf- und Schulterschmerzen klagen.

Rollstuhl muss in die Reparatur

Schwerer wiegt für die Ispringerin, dass ihr Rollstuhl beschädigt ist. Er muss zwei Monate lang zur Reparatur, auf die Rechnung wartet Cordula Roller noch immer mit Bauchweh. Ein Ersatzgerät wird der Ispringerin nach drei Wochen zu je 40 Euro Leihgebühr zu teuer. „Mein Mann ist Gipser und kein Rockefeller, wir kommen gerade so über die Runden“, sagt sie. Wochenlang sitzt die gehbehinderte Frau mehr oder weniger zuhause fest. Währenddessen beginnt für sie der Gang durch die Institutionen.

Habe kein Geld für einen Anwalt

Erst schreibt Cordula Roller die Deutsche Bahn an. Die verweist auf die Albtal-Verkehrsgesellschaft, die die Linie S 5 betreibt. Der Kontakt sei freundlich, sagt die 52-Jährige. Entgegenkommen könne man ihr aber nicht. Weitere Anfragen bei Behindertenbeauftragten und Verbänden bringen sie auch nicht weiter. „Alle sagen, ich soll mir einen Anwalt nehmen. Aber dafür habe ich kein Geld. Es ist traurig, dass Behinderte da so allein gelassen werden und sich keiner zuständig fühlt“, beklagt sie.

AVG bestätigt defekten Schiebetritt

Dabei bestätigt die AVG auf Anfrage unserer Redaktion die Fehlfunktion des Schiebetritts. Er sei nicht oder zumindest nicht richtig ausgefahren gewesen, so ein Sprecher. Warum das so war, erhellt auch die obligatorische Überprüfung nicht. Doch die Sache ist viel komplizierter.

Die AVG bedauere den Fall sehr. Die Juristen sehen das Unternehmen aber aus zwei Gründen nicht in der Verantwortung. Erstens weil Cordula Roller rückwärts aus der Bahn gefahren ist. Sonst hätte sie gesehen, dass der Schiebetritt nicht ausfuhr.

E-Scooter von Beförderung ausgeschlossen

Schwerer wiegt der zweite Grund: „Wir transportieren keine E-Scooter. Frau Roller hätte streng genommen gar nicht mitfahren dürfen“, sagt der Pressesprecher. Der entscheidende Satz lautet: „In Straßenbahnen und S-Bahnen sind E-Scooter von der Beförderung ausgeschlossen.“

AVG hält Sache rechtlich für klar

Um das zu sehen, muss man die Beförderungsbedingungen aber ziemlich genau lesen. Paragraf elf, Absatz drei. Wer dringt so weit vor? „Wir wollen das dem Fahrgast nicht zum Vorwurf machen, nicht jeder hat das präsent“, räumt der Pressesprecher ein. Rechtlich hält er die Sache dennoch für klar.

Doch wenn die AVG diese Richtlinien hat, hätte der Fahrer dann nicht aufmerksam werden müssen? Immerhin ist der E-Scooter beim Einfahren am Bahnsteig zu sehen. „Man kann das vom Fahrer nicht erwarten“, sagt der Sprecher. Wenn viele Menschen am Bahnsteig stehen, sei die Lage unübersichtlich. „Und durch den Außenspiegel zu erkennen, welches Gerät noch zulässig ist, ist schwierig.“

Cordula Roller mag nicht mehr mitfahren

Cordula Roller betont dagegen, dass ihr Gerät für die Bahn anerkannt sei. „Ich habe ein Beförderungsrecht.“ Mitfahren will sie aber sowieso nicht mehr. Das Vertrauen habe sie verloren.

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