Skip to main content

Bisse und Schläge

Gericht verhängt hohe Haftstrafe nach Angriff in Flüchtlingsunterkunft in Mühlacker

Mit Schlägen, Tritten und Bissen war ein junger Mann im vergangenen Mai auf eine werdende Mutter in einer Unterkunft im Enzkreis losgegangen. Die Frau wird für den Rest ihres Lebens die Narben des Übergriffs tragen. Das Gericht sah die schwere Schuld des Mannes als erwiesen an und verhängte eine lange Haftstrafe und Sicherheitsverwahrung.

Ein Modell der Justitia steht auf einem Tisch.
Am Dienstagnachmittag soll ein weiteres Verfahren beginnen. Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild

Im Prozess gegen einen Mann, der am 22. Mai vergangenen Jahres in einer Mühlacker Flüchtlingsunterkunft eine Landsfrau mit Bissen und Schlägen so übel zugerichtet hat, dass ihr Gesicht lebenslang von Narben gezeichnet sein wird, hat die Große Auswärtige Jugendkammer des Landgerichtes Karlsruhe in Pforzheim ein scharfes Schwert gezogen.

Zum Schutz der Allgemeinheit wurde der junge Mann unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt sowie eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Unterbringung ist kein Freibrief

Voraussetzung für eine Einweisung ist dabei immer ein psychologisches Gutachten, das Krankheit und Gefährlichkeit des Angreifers feststellen muss, ausschlaggebend für die Aufenthaltsdauer in der forensischen Psychiatrie ist eine andauernde Gefährlichkeit, die regelmäßig überprüft werden muss.

Damit greift die Freiheitsstrafe von sieben Jahren auch erst dann als „Mindeststrafe“, wenn der Geflüchtete, der 2016 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen ist, vor der Strafverbüßung als ungefährlich eingestuft wird.

Umgekehrt ist das Ende der Freiheitsstrafe eben keine automatische „Du kommst aus der Gefängnis-Psychiatrie frei“-Karte, wenn krankheitsbedingt weitere Straftaten zu erwarten sind.

Zeugen haben Angst vor Angeklagtem

Für das damals schwangere Opfer dürfte das Urteil eine Erleichterung sein. Ihrem Angreifer wollte sie im Gericht auf keinen Fall mehr begegnen, ihre Aussage wurde per Video übertragen. Auch ihre neue Adresse nannte sie nicht, aus Angst vor ihrem Peiniger.

Auch für die Nachbarn der Geschädigten in dem Mehrfamilienhaus, die in der Nacht des 22. Mai die Polizei alarmiert hatten, kann das Urteil beruhigend wirken. Einer hatte Richter Andreas Heidrich im Rahmen seiner Zeugenaussage ausdrücklich um Sicherheit für sich und seine Kinder gebeten.

Auch im Gerichtssaal ausgerastet

Dass der Angeklagte ausrasten kann, wenn ihm etwas nicht passt, demonstrierte er nicht nur im Gerichtsaal, als er einen Zeugen beschimpfte, auch gegenüber einer Verwaltungsrichterin, die über seinen Asylbewerberantrag entscheiden sollte, und ihren Dolmetscher wütete im Juni 2020 aus.

Zu dem Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, versuchter Vergewaltigung, versuchtem Schwangerschaftsabbruch bei dem brutalen Angriff gesellte sich deshalb noch eine Bedrohung in zwei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung gegenüber Verwaltungsrichterin und ihrem Dolmetscher.

Der Prozess wurde am Freitag und Montag nichtöffentlich verhandelt, nachdem ein Altersgutachten zumindest nicht ausschließen konnte, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war.

nach oben Zurück zum Seitenanfang