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Rechtsstreit um Bürgerbegehren

"Hochgradig skurril" - Aktionsbündnis kontert Stadt Pforzheim bei Innenstadt-Ost

Der Streit um die Rechtslage bei dem angestrebten Bürgerbegehren gegen das Bauprojekt Innenstadt-Ost in Pforzheim spitzt sich weiter zu. Als „hochgradig skurril“ bezeichnet das Aktionsbündnis „Pro Bäder, Schulen, Kitas – statt Innenstadt-Ost“ jüngste Äußerungen der Stadtverwaltung.

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IMAGE-413156 Foto: N/A

Der Streit um die rechtliche Einordnung eines angestrebten Bürgerbegehrens gegen die Innenstadt-Ost in Pforzheim spitzt sich weiter zu. Als „hochgradig skurril“ bezeichnet das Aktionsbündnis „Pro Bäder, Schulen, Kitas – statt Innenstadt-Ost“ um FDP-Politiker Hans-Ulrich Rülke die  jüngsten Äußerungen der Stadtverwaltung im Pforzheimer Kurier.

Rülke und Co.: "Verstehen die Welt nicht mehr"

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sehen das ganz anders. „Wir verstehen die Welt nicht mehr“, so werden unisono die Vertrauenspersonen Hans-Ulrich Rülke, Andreas Kubisch und Reinhard Klein am Mittwoch in einer Pressemitteilung zitiert. Und weiter: „Wie kann die Verwaltung davon ausgehen, das Bürgerbegehren richte sich gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 13. November, wenn da gar keine Vertragsunterzeichnung beschlossen wurde?“

Innenstadt Ost: Streit um Rechtslage geht weiter

Weiter argumentieren die Aktivisten: Der Gemeinderat habe überdies im November gar keinen Beschluss über Mietflächen treffen können, da im Vertrag etwas anderes stehe, als im November kundgetan. Die Flächengröße habe sich zwischen der November-Beschlussvorlage Q 1610 und der Dezember-Vorlage Q 1654 ebenfalls nochmals deutlich verändert. Das Bürgerbegehren könne sich deshalb auch nicht auf die Beschlussvorlage vom November beziehen. „Wir haben die Frage bewusst zu einem künftigen Vertragsabschluss formuliert, damit rechtlich sichergestellt ist, dass nicht hinterher eine vermeintliche Befristung herbeigeredet werden kann. Und schon gar nicht hinsichtlich der November-Beschlussfassung“, die der Investor Ten Brinke zur finalen Angebotsabgabe aufgefordert habe. Es handele sich um ein initiierendes Bürgerbegehren, für das die Dreimonatsfrist eben nicht gelte.

CDU-Juristen untermauern Sicht des Rathauses

Unterstützung für die Rechtsauffassung der Stadt gibt es unterdessen vom regionalen CDU-Arbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen. Rechtsanwalt Philippe A. Singer, Vorsitzender des Arbeitskreises, teilt mit: „Es festzuhalten, dass es sich vorliegend entgegen der Ansicht von Hans-Ulrich Rülke um ein kassatorisches Bürgerbegehren handelt, als dass sich dieses gegen einen Gemeinderatsbeschluss richtet. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben damit drei Monate Zeit die benötigten Unterschriften zu sammeln.“

Singer erläutert: „Bürgerbegehren sind gegen Gemeinderatsbeschlüsse gerichtet, wenn sie deren sachlichen Inhalt aufheben würden.“ Zugegebenermaßen habe die Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Stadt Pforzheim keinen Vertrag abschließt, der Mietkosten für das Technische Rathaus ersetzende Verwaltungsflächen vorsieht, die bei einer angenommenen Mietdauer von 30 Jahren über 21 Millionen Euro liegen?“ nicht ausdrücklich den Antrag zum Gegenstand, einen Beschluss des Gemeinderates aufzuheben. Hierauf komme es aber auch überhaupt nicht an. „Es ist in der Rechtswissenschaft unstreitig, dass ein Begehren nicht nur in den Fällen gegen einen Gemeinderatsbeschluss gerichtet ist, wenn dies in der Fragestellung ausdrücklich gesagt ist, sondern auch dann, wenn die Frage so formuliert wurde, dass die begehrte Entscheidung nach ihrem sachlichen Inhalt einen vorangegangenen Gemeinderatsbeschluss aufheben würde.

"Notfalls vor Gericht diskutieren"

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens – ein Bündnis aus FDP, Freien Wählern, Unabhängigen Bürgern, der Liste Eltern und der Bürgerliste Pforzheim – bleiben indes bei ihrer Ansicht. Man sei auch bereit, „diese Frage notfalls vor Gericht zu diskutieren“, bekräftigten die Aktivisten am Mittwoch.

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