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Nach Vorfall in Supermarkt

Husten aus Provokation: Karlsruher Gericht bestätigt Urteil gegen 23-Jährige

Szenen aus dem Supermarkt: Nachdem ihr eine Frau zu dicht auf den Pelz gerückt war, hatte eine Supermarkt-Kundin Abstand eingefordert. Die Angesprochene reagierte mit „provokantem Husten“ und Niesen. Das hat jetzt zum zweiten Mal ein Gericht beschäftigt.

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Ein mögliches Anhusten könnte eine Frau am Donnerstag vor dem Amtsgericht Pforzheim teuer zu stehen kommen. Foto: Symbolfoto: marchsirawit/Stock Adobe

Die Mär vom plötzlichen Niesreiz, dem die Angeklagte ausgerechnet in Richtung der Supermarktkundin nachgeben musste, die kurz vorher barsch mehr Abstand von ihr eingefordert hatte, mochte die Vorsitzende Richterin Diana Schick nicht glauben. Trotzdem hat sich die Verhandlung vor der Berufungskammer des Landgerichtes Karlsruhe für die Angeklagte gelohnt. Die Anzahl der Tagessätze wurde um zwei Drittel auf 30 zu je 40 Euro reduziert. An den Aussagen von Angeklagter, Opfer, Zeugen und Polizeibeamtin hat sich gegenüber dem ersten Prozess im Mai, in dem die 23-Jährige zu einer Geldstrafe von rund 2.700 Euro verdonnert wurde, wenig geändert.

Am Montag schilderte die Leidtragende noch einmal, wie einer ihrer seltenen Einkäufe im Kaufland Pforzheim am 30. März – mitten im ersten Corona-Lockdown – für sie zu einer tagelangen Zitterpartie wurde. Mit dem Einladen von Lebensmitteln in den Kofferraum beschäftigt, habe sie aus den Augenwinkeln eine Frau bemerkt und sich bedrängt gefühlt. Auf ihre Aufforderung, den Abstand zu wahren, soll die Angeklagte ihr buchstäblich etwas gehustet haben.

„Sie ist dabei direkt vor mich getreten“, schilderte das Opfer einen Frontal-Angriff mit offenem Mund, der sie für Tage in Angst und Schrecken versetzt habe. „Ich hatte Angst, dass ich mich angesteckt haben könnte. Ich habe pflegebedürftige Kinder, die mich brauchen. Ich treffe keine Freunde, keine Familie. Ich habe richtig Angst vor dem Virus. Mehrere Bekannte haben sich infiziert, einer ist gestorben.“

Bei der Angeklagten ist die Aufregung über den Aerosol-Affront auf taube Ohren gestoßen. Zusammen mit ihrem Lebenspartner, der noch ein paar abfällige Worte zu dem „Getue“ des Opfers übrig hatte, trollte sich das Paar in den Supermarkt, um nach ihrem Einkauf von Polizeibeamten in Empfang genommen und befragt zu werden.

Der Ehemann der Geschädigten wie auch eine unbeteiligte Zeugin, die das Geschehen beobachtet hatte, beschrieben die Aktion der Angeklagten als „provokantes Husten“.

Angeklagte sprach von Versehen

Davon wollte die Angeklagte jedoch nichts wissen. Bereits im ersten Prozess, bei dem ihr eine Dolmetscherin, aber kein Anwalt zur Seite stand, wollte sie den Vorfall als Versehen verstanden wissen. Auch gestern blieb sie bei ihrer Version, sie sei einen Schritt zurückgegangen, sie habe „auf natürliche Art geniest“ und sie habe die Hand vor den Mund gehalten. Das von Verteidiger Christoph Bühler angekündigte Geständnis hatte sich irgendwo im Verlauf der Verhandlung in Luft aufgelöst. Einen Unterschied zum ersten Prozess gab es dann doch: „Es tut mir in der Seele weh, dass ich Sie in eine solche Lage gebracht habe“, entschuldigte sich die 23-Jährige. Eine Entschuldigung, die die Geschädigte – mit zeitlichem und offensichtlich auch emotionalem Abstand zur Situation – annahm.

Verteidiger Bühler sah den Vorwurf der tätlichen Beleidigung gegen seine Mandantin nach der Beweisaufnahme nicht als bewiesen an. „Meine Mandantin hat nicht verstanden, was die Frau gesagt hat. Sie hatte damit keinen Grund für eine Retourkutsche“, zog er erst die Fremdsprachenkarte und dann die Karte der Mitverantwortung: „Die Geschädigte hatte große Aggressionen gegen meine Mandantin.“

1.200 Euro Strafe für „Husterin“

Staatsanwältin Theresa Küppers wies die Erklärungen der Angeklagten als Schutzbehauptung zurück, beantragte die Berufung zu verwerfen und das erstinstanzliche Urteil von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro wegen tätlicher Beleidigung zu bestätigen.

Die Berufungskammer verurteilte die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro, was knapp einem Monatslohn entspricht, den die 23-Jährige für ihre Arbeit in einer Futtermittelfabrik erhält. Dabei hielt das Gericht der Angeklagten die Entschuldigung zu Gute und beließ es beim Vorwurf der Beleidigung. „Sie haben nicht gehustet, was die Lunge hergab“, erklärte Richterin Schick, machte aber auch klar: „Die Abstandsregeln mitten im Lockdown stellten und stellen noch eine gesamtgesellschaftliche und solidarische Aufgabe da, der sie nicht nachgekommen sind.“

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