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Ausgangsbeschränkungen aufgehoben

Inzidenz zum fünften Mal unter 100: Ende der Notbremse in Pforzheim

Die Inzidenz in Pforzheim war am Montag zum fünften Mal in Folge unter 100. Das bedeutet das Ende der „Bundes-Notbremse“.

Kundenkontakt auf Sparflamme: Pforzheimer Einzelhändler wie Astrid Tasoglu (links) bieten derzeit Einkauf per Abholung an. Viele befürchten jedoch, dass sie ihren Laden ab Montag wieder ganz schließen müssen, wenn das Land die „Notbremse“ umsetzt.
Shoppen mit Kundenkontakt: Das ist in Pforzheim schon seit ein paar Tagen wieder möglich. Nach dem Ende der Notbremse gibt es zwei Varianten. Foto: Torsten Ochs

Pforzheim hat am Montag den fünften Werktag in Folge den Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen unterschritten. Das bedeutet laut Gesundheitsamt, dass am Mittwoch um 0 Uhr die Bundesnotbremse in Pforzheim außer Kraft tritt.

Unter anderem werden damit die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben; Gastronomie und Freibäder dürfen öffnen, Sportangebote und Kultur können wieder stattfinden, wenn auch zunächst in kleinem Rahmen und mit strengen Hygieneauflagen.

„Unsere Bemühungen waren erfolgreich. Das Leben war für uns alle in den vergangenen Monaten nicht einfach, Belastungen waren zu tragen und zu ertragen. Aber jetzt kommt die Hoffnung zurück, Hoffnung auf ein normales Leben“, sagen Pforzheims Erster Bürgermeister Dirk Büscher und Daniel Sailer, Dezernent beim Landratsamt Enzkreis, wo das auch für Pforzheim zuständige Gesundheitsamt angesiedelt ist.

Nur eine Woche zuvor hatten im Enzkreis die Läden wie berichtet wieder für Click&Meet-Angebote öffnen dürfen.

Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen werden in der Nacht auf Mittwoch aufgehoben. Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt; Kinder unter 14, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Museen sowie Freibäder und andere Freizeit-Einrichtungen im Freien dürfen öffnen, auch Kulturveranstaltungen an der frischen Luft können stattfinden – allerdings mit maximal 100 Besuchern. Veranstaltungen zur Religionsausübung müssen nicht mehr vorher bei der Behörde angezeigt werden. Generell sind Hygiene- und Testkonzepte notwendig.

Auch Gaststätten dürfen wieder aufmachen

Gaststätten dürfen zwischen 6 und 21 Uhr geöffnet werden, und zwar sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Die Gastraumfläche je Gast ist begrenzt, im Freien gelten die AHA-Regeln. Für Servicekräfte und Gäste gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske. Die Gäste dürfen die Maske am Tisch beim Verzehr von Speisen und Getränken selbstverständlich ablegen.

Gäste müssen Test oder Bescheinigung vorlegen

Die Kontaktdaten der Besucher müssen dokumentiert werden. Dort, wo die Luca-App im Einsatz ist, kann diese für die Kontaktdaten genutzt werden. In jedem Fall müssen alle Gäste ein tagesaktuelles Testergebnis, eine Bescheinigung über die vollständige Impfung (in der Regel den Impfpass) oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen, also einen Nachweis, dass man in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt war.

Auch Hotels, Campingplätze und andere Übernachtungsbetriebe dürfen wieder geöffnet werden. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen jedoch bei längerem Aufenthalt alle drei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen.

Einzelhandel, Bau- und Elektromärkte dürfen in Pforzheim bereits seit einigen Tagen Einkauf mit Termin anbieten, also den Einlass einer begrenzten Zahl an Kunden mit Termin. Ab Mittwoch gibt es zwei Varianten; die erste ist das bekannte Click&Meet-Konzept, also der Einkauf mit Termin und ohne Testnachweis.

Hierbei darf sich pro angefangenen 40 Quadratmetern ein Kunde im Laden aufhalten. Bei Variante 2 dürfen die Kundinnen und Kunden ohne Termin shoppen, wenn sie ein aktuelles Testergebnis, einen Impf- oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. In diesem Fall können sich doppelt so viele Kunden im Geschäft aufhalten, also ein Kunde pro angefangene 20 Quadratmeter.

Körpernahe Dienstleistungen können öffnen

Auch im Einzelhandel müssen, anders als in Lebensmittelgeschäften und Supermärkten, die Daten der Kunden erfasst werden – schriftlich oder über die Luca-App. Die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- oder Nagelstudios können öffnen – ohne Testpflicht, aber nur mit vorheriger Terminbuchung. Bedingung ist außerdem das Tragen einer medizinischen Maske aller Beteiligten während des gesamten Aufenthaltes. Diese Maskenpflicht gilt auch weiterhin für alle Läden und Geschäfte.

Freibäder, Klettergärten, Minigolf-Anlagen und andere Freiluft-Einrichtungen dürfen geöffnet werden – allerdings nur mit negativem Test sowie mit Hygienekonzepten und unter Einhaltung von Mindestabständen. Zum Beispiel darf in Freibädern nur eine Person pro 20 Quadratmetern eingelassen werden. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport darf außen mit bis zu 20 Personen stattfinden. Indoor-Angebote, Sport- oder Kletterhallen bleiben noch geschlossen.

Kurse an Musik- und Kunstschulen können mit maximal zehn Schülern stattfinden. An Kursen von Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen dürfen zehn, im Freien zwanzig Menschen teilnehmen.

Tests müssen 24 Stunden gültig sein

Corona-Tests müssen innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Zugang zu der erwünschten Einrichtung durchgeführt worden sein. Der Nachweis muss von einer offiziellen Schnellteststelle ausgestellt sein. Der Test kann auch von einer geeigneten und geschulten Person des Restaurants, Friseurs oder Einzelhändlers vor Ort durchgeführt werden. Kinder unter sechs Jahren müssen nicht getestet werden.

Als geimpft gilt, wer einen Nachweis über den vorhandenen vollständigen Impfschutz vorlegt. Dieser ist 14 Tage nach Erhalt der letzten erforderlichen Impfdosis gegeben. Als genesene Person gilt, wer über einen Nachweis verfügt, der bescheinigt, seit mindestens 28 Tagen und maximal vor sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert gewesen zu sein.

Anerkannt werden dafür PCR-Befunde eines Labors oder einer Teststelle sowie ärztliche Atteste, Absonderungs- oder andere Bescheinigungen von Behörden, wenn sie Angaben zu Testart und Testdatum enthalten. Nicht anerkannt werden beispielsweise Antikörpernachweise oder Krankheitsatteste.

Pforzheim-Wert lag Montag bei 62,7

Für Pforzheim liegt der Inzidenz-Wert des Robert-Koch-Instituts (RKI) am Montag bei 62,7 und damit den fünften Werktag in Folge unter 100. Weitere Lockerungsschritte sieht die Corona-Verordnung dann vor, wenn sich der Trend sinkender Zahlen über 14 Tage fortsetzt oder die Inzidenz stabil unter 50 sinkt.

Da in Pforzheim die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wurde, besteht in allen Stadtteilen ab sofort keine Testpflicht in den Kitas mehr. Den Eltern wird jedoch dringend empfohlen, ihre Kinder auch weiterhin regelmäßig zu testen. Die dazu erforderlichen Selbsttests werden durch die Einrichtungen wie bisher kostenlos zur Verfügung gestellt.

Service

Die Allgemeinverfügung für die Stadt Pforzheim ist im Wortlaut auf deren Homepage unter den Amtlichen Bekanntmachungen unter www.pforzheim.de und auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de nachzulesen.

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