Seit Juli läuft die Kampagne „Rettungsgasse: Mach Platz! Wir wollen retten!“ der Polizei Pforzheim und der Polizei Baden-Württemberg um die Bevölkerung für die Rettungsgasse zu sensibilisieren. Hierfür produzieren die Beamten gemeinsam mit weiteren Einsatzkräften verschiedene Videos.
Leider kommt es immer noch vor, dass Rettungskräfte bei Einsatzfahrten behindert oder blockiert werdenPolizei Pforzheim
Dies koste wertvolle Zeit und könne im Notfall über Leben und Tod entscheiden, so die Beamten in ihrer Pressemitteilung. Mit dem nun erschienenen vierten Teil möchten die Beamten aufklären, dass sie die Rettungsgassen während Einsatzfahrten oder im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung kontrollieren und Verstöße hiergegen ahnden.
Die Rettungsgasse in Deutschland
In Deutschland ist die Rettungsgasse in Paragraph 11 Absatz 2 der Straßen Verkehrsordnung festgelegt. Diese besagt: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“