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Fragen und Antworten

Karl Lauterbach wirbt für vierte Corona-Impfung

Die Corona-Infektionszahlen sind stark gestiegen. In einem Brief wendet sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an alle über 60-Jährigen, sich ein viertes Mal impfen zu lassen. Das unterstützen auch die Hausärzte.

Ein Mann wird in einem Impfzentrum in der Innenstadt mit dem an die Corona-Variante Omikron BA.4-5 angepassten Comirnaty-Wirkstoff von Biontech geimpft. In Baden-Württemberg haben sich zuletzt wieder mehr Menschen eine Corona-Auffrischungsimpfung geben lassen. +++ dpa-Bildfunk +++
Vierter Piks: Eindringlich wirbt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dafür, dass sich alle über 60-Jährigen ein weiteres Mal gegen Corona impfen lassen. Foto: Marijan Murat/dpa

Millionen Frauen und Männer in Deutschland bekommen in diesen Tagen einen ungewöhnlichen Brief. Persönlich wendet sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an alle über 60-Jährigen: „Dass Sie selbst und wir alle gut durch den Herbst und Winter kommen, ist mir ein besonderes Anliegen“, schreibt er, um danach eindringlich für eine vierte Impfung gegen das Coronavirus zu werben.

Denn gerade bei Menschen ab 60 komme es häufiger zu schweren Verläufen der Krankheit. „Und es kann bei Ihnen zu erheblichen gesundheitlichen Problemen noch lange nach der eigentlichen Erkrankung kommen“, warnt der Minister. Daher empfehle die unabhängige Ständige Impfkommission (Stiko) eine weitere Auffrischungsimpfung.

Unser Redaktionsmitglied Martin Ferber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die vierte Impfung.

Wer sollte sich impfen lassen?

Die Stiko hat am 6. Oktober für folgende Personengruppen eine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen:

- Alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren.

- Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

- Personal in medizinischen Einrichtungen sowie Pflegeheimen, vor allem solche mit einem direkten Kontakt zu Patienten und Bewohnern.

- Alle Personen ab fünf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere bei Immunschwäche (beispielsweise Menschen nach Organtransplantationen).

Die letzte Impfung sollte vier bis sechs Monate zurückliegen, ebenso eine Erkrankung an Covid-19.

Welche Impfstoffe stehen dafür zur Verfügung?

Neben den bisherigen Vakzinen von Biontech und Moderna, die sich nach Auffassung der Stiko in der gesamten Pandemie bewährt haben und unverändert vor schweren Krankheitsverläufen schützen, stehen mittlerweile auch drei weiter entwickelte Impfstoffe zur Verfügung, die an die vorherrschende Omikron-Varianten BA.1, BA.4 und BA.5 angepasst sind. Die Stiko hat sich am 20. September dafür ausgesprochen, bei allen Auffrischungsimpfungen bevorzugt diese neuen Vakzine einzusetzen.

Was bringt die vierte Impfung?

In seinem Brief an alle über 60-Jährigen verweist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach darauf, dass die Immunisierung zum einen vor einer Ansteckung schütze oder schwere Krankheitsverläufe verhindere. Zum anderen helfe sie, Infektionsketten zu durchbrechen „und so die Folgen einer möglichen Infektionswelle zu mildern“.

In gleicher Weise argumentieren auch die Hausärzte: „Das muss unser Ziel sein: schwere Verläufe vermeiden und damit das Gesundheitssystem vor der Überlastung bewahren“, sagt die Pforzheimer Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, gegenüber den BNN. „Auf dieser Basis begründet die Stiko ihre Empfehlung, die für uns Hausärztinnen und Hausärzte als evidenzbasierte Grundlage für unsere Behandlung dient.“

Aktuell steigen die Infektionszahlen wieder stark an. Sollte die Booster-Impfung daher auch auf unter 60-Jährige ausgeweitet werden?

Die Hausärzte sehen hierfür nach den Worten ihrer Vorsitzenden aktuell keinen Bedarf. Man folge aber „stets den wissenschaftlichen Empfehlungen der Stiko“, so Nicola Buhlinger-Göpfarth. Nach Angaben der Stiko besteht dafür für gesunde unter 60-Jährige keine Notwendigkeit, „da diese Gruppe nach derzeitigem Kenntnisstand von einer vierten Impfung nicht nennenswert profitiert“.

Ist es möglich, dass dennoch auch unter 60-Jährige auf eigenen Wunsch die vierte Impfung erhalten, weil sie beispielsweise einen Beruf mit vielen Kundenkontakten haben?

Die Hausärzte schließen das nicht kategorisch aus. „Impfungen außerhalb der Stiko-Empfehlung werden im individuellen Arzt-Patienten-Gespräch besprochen und gemeinsam werden Risiko und Nutzen abgewogen“, sagt die Vorsitzende des baden-württembergischen Landesverbandes. Wenn die vierte Impfung aus medizinischer Sicht sinnvoll sei, würde diese auch durchgeführt.

Müssen unter 60-Jährige diese Impfung selbst bezahlen oder übernehmen dies die Krankenkassen?

Weder noch. Alle Impfungen gegen das Coronavirus bezahlt der Bund. „Kostenträger bei Impfungen gegen Covid-19 ist nicht die gesetzliche Krankenversicherung, sondern das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)“, sagte ein Sprecher der AOK Baden-Württemberg auf BNN-Nachfrage.

Die Notwendigkeit der ersten Auffrischungsimpfung wurde damit begründet, dass nach etwa sechs Monaten der Impfschutz nachlässt. Gilt dies auch für den Booster? Muss in Zukunft regelmäßig gegen Corona geimpft werden, wie dies beispielsweise gegen Grippe der Fall ist?

Sowohl die Stiko als auch der Hausarztverband weisen darauf hin, dass dafür noch eine breite Datengrundlage fehlt, da die meisten Booster-Impfungen erst im Frühjahr vorgenommen wurden. Ein Forscherteam der Berliner Charité ist in einer Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass während der Pandemie regelmäßige Impfstoff-Updates nötig seien, da sich das Virus rasend schnell verändere, dass allerdings nach einigen Jahren eine längere „Haltbarkeit“ der Viren zu erwarten sei.

Sollte man sich in diesem Herbst auch noch gegen andere Krankheiten impfen lassen?

In seinem Brief an alle über 60-Jährigen empfiehlt Gesundheitsminister Karl Lauterbach, sich „für einen optimalen Schutz im Herbst und Winter“ auch gegen Grippe und gegen Lungenentzündung impfen zu lassen. Sein Rat: „Sprechen Sie auch hierzu mit einer Ärztin oder einem Arzt.“

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