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44-Jähriger angeklagt

Kinderporno-Prozess gegen Pforzheimer startet – Sagt FBI-Agent aus?

Ein 43 Jahre alter Pforzheimer soll im Darknet eine Plattform betrieben haben, auf der insgesamt 33 Mitglieder kinder- und jugendpornografische Bilder ausgetauscht haben. Seit diesem Montag muss sich der Mann dafür vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten, wie die Staatsanwaltschaft Mannheim mitgeteilt hat.

Vor dem Landgericht Karlsruhe muss sich ein Mann aus Pforzheim verantworten. Er soll eine Kinderpornografie-Plattform betrieben haben.
Vor dem Landgericht Karlsruhe muss sich ein Mann aus Pforzheim verantworten. Er soll eine Kinderpornografie-Plattform betrieben haben. Foto: Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ein 44 Jahre alter Pforzheimer soll im Darknet eine Plattform betrieben haben, auf der insgesamt 33 Mitglieder kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos ausgetauscht haben. Seit diesem Montag muss sich der Mann dafür vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten, wie die Staatsanwaltschaft Mannheim mitgeteilt hat.

Der Prozess findet in den Räumen des Amtsgerichts Pforzheim statt. Federführend bei der Anklage ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cybercrime in Mannheim. Sie stützt ihre Argumentation gegen den Pforzheimer auf „jahrelange aufwendige Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt“. Geladen wird womöglich auch ein Special Agent des FBI. Denn die Identifizierung des Angeklagten war auch dank einer internationalen Kooperation mit den USA möglich geworden.

Drei Anklagepunkte

Der 44-Jährige selbst machte vor Gericht keine Angaben zu seiner Person. Laut Anklageschrift soll er nicht nur selbst, unter dem Pseudonym „luck eddy“, in sechs Fällen kinderpornografisches Bild- und Videomaterial sowie kinderpornografische Schriften eingestellt haben; er wird darüber hinaus beschuldigt, in 80 Fällen als Administrator der Plattform „The Hidden Door“ den Austausch entsprechender Dateien ermöglicht zu haben. Die Bild- und Videodateien zeigen meist weibliche Kinder im Alter von zwei bis zwölf Jahren bei sexuellen und teilweise auch sado-masochistischen Handlungen, in die auch erwachsene Männer, teilweise auch Frauen involviert sind.

Jahrzehntelang aktiv und bekannt in der Szene

Der Beschuldigte ist auf mehreren Plattformen aktiv gewesen, so die Aussage des zuständigen Sachbearbeiters des BKA, der am Vormittag im Amtsgericht vernommen wurde. Aufgrund der Menge und Intensität seiner Beiträge soll er auch auf internationaler Ebene ein hohes Ansehen in der Szene genossen haben. Der Mann habe außerdem unter seinem Pseudonym auf der betreffenden Website seine vergangenen Aktivitäten auf mehreren Plattformen dokumentiert. Diesen Ausführungen zufolge reichen seine Aktivitäten bis in die späten 90er-Jahre zurück.

Deutsche Ermittler erhalten Hinweis von FBI

Der genaue Ablauf der Identifizierung des Angeklagten wurde innerhalb der Verhandlung noch nicht erschöpfend geklärt. Nur so viel ist klar: Der amerikanische Geheimdienst FBI hat dem Bundeskriminalamt einen Hinweis gegeben, welchem zufolge „lucky eddy“ auch auf anderen Plattformen Inhalte veröffentlichte. Möglicherweise konnten sich die amerikanischen Ermittler als Nutzer Zugang zu der Plattform verschaffen und über Spionage-Software die IP-Adresse des Angeklagten herausfinden.

Abwesenheit auf Website deckt sich mit Urlaubsplan

Der Verdacht des Bundeskriminalamts erhärtete sich, als der Internetanbieter des Verdächtigen aufgefordert wurde, die Verbindung punktuell auszusetzen. Daraufhin erfolgten auch keine weiteren Aktivitäten auf der beobachteten Website. Außerdem benannte „lucky eddy“ auf der Website einige Abwesenheitszeiträume, die sich mit dem Urlaubsplan des Angeklagten decken sollen. Der Angeklagte soll die Abwesenheiten außerdem kommentiert haben, so der BKA-Sachverständige. Zum Zeitpunkt einer beruflichen Fortbildung habe „lucky eddy“ etwa geschrieben, er müsse es „seinem Chef rechtmachen“ („to please my boss“).

Versteckte Netzwerkgeräte in der Wohnung

In der Wohnung des Angeklagten haben die Ermittler außerdem einige, in Möbelstücken versteckte, elektronische Netzwerkgeräte gefunden. Diese waren mit einer Abschalteinrichtung gesichert, die im Falle der Auslösung mutmaßlich alle gespeicherten Daten entfernt hätte. Die Ermittler sind zurzeit noch mit der Auslesung der Daten beschäftigt. Unter den bisher ausgewerteten Daten fanden sich keine kinderpornografischen Inhalte. Auf der Website „The Hidden Door“ soll der Angeklagte unter seinem Pseudonym aber damit geprahlt haben, dass er entsprechende Dateien doppelt verschlüssele und es einen enormen Aufwand für die Polizei bedeute, diese zu entschlüsseln.

„Hoch konspirative Plattform“ mit „restriktivem“ Mitgliederkreis

Der Zugang zu der Plattform, die der Angeklagte mittels des verschlüsselten Internet-Browsers Tor betrieben haben soll, war nur mithilfe einer entsprechenden Datei möglich, wie am Montag bekannt wurde. Die Mitglieder stimmten darüber ab, wer diese Datei erhielt. Die Kommunikation auf der kinderpornografischen Website erfolgte ausschließlich in englischer Sprache. Die Mitglieder gelten laut BKA als einflussreiche Akteure der Szene.

Verhaftung im März in Pforzheim sorgte für Aufsehen

Die Festnahme des 44-Jährigen am 19. März durch Beamte des Bundeskriminalamts hatte in Pforzheim für Aufsehen gesorgt. „Es war früher Dienstagabend, als Nachbarn hören, wie eine Tür zu Bruch geht“, hieß es damals in unserer Berichterstattung. Die Ermittler verschafften sich gewaltsam und maskiert Zutritt zur Erdgeschosswohnung des 44-Jährigen.

Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der nächste Verhandlungstermin ist am 2. Dezember.

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