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Urteil im Schmuckhändler-Mordprozess verkündet

Lebenslängliche Gefängnisstrafe für Pforzheimer Edelsteinhändler

Der 37-jährige Edelsteinhändler aus dem Landkreis Calw ist zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Schwurgericht am Karlsruher Landgericht sah es als erwiesen an, dass er am 21. Juni 2019 den Pforzheimer Schmuckhändler vorsätzlich und heimtückisch ermordet hat. 

Der verurteilte Edelsteinhändler mit zwei Sicherheitsleuten und seinem Verteidiger Marvin Schroth.
Das Urteil ist gefallen: Der Edelsteinhändler muss wegen Mordes lebenslänglich ins Gefängnis. Foto: Torsten Ochs

Wie versteinert nahm der Edelsteinhändler auf der Anklagebank das Urteil entgegen, das der Vorsitzende Richter Alexander Lautz am Freitagvormittag vor großem Publikum verlas. Die Witwe und der Sohn des ermordeten Schmuckhändlers wirkten gefasst. Wegen Mordes, Unterschlagung von Schmuck und dem Besitz von kinderpornografischen Bildern und Videos muss der 37-Jährige lebenslang, also mindestens 15 Jahre, ins Gefängnis.

Seit 19. März zog sich der Prozess, 22 Verhandlungstage gab es insgesamt. Manche Fragen konnten dennoch nicht ganz geklärt werden – etwa was sich genau beim Geschäftsessen von Täter und Opfer abgespielt hat und welches Motiv der Edelsteinhändler hatte, seinen Geschäftspartner zu ermorden. Die Kammer sei davon ausgegangen, dass die „übersteigerte und maßlose Wut” auf den Schmuckhändler den 37-Jährigen dazu gebracht habe, den älteren Mann zu ermorden, führte Richter Lautz in seiner Urteilsbegründung aus.

Tatmotiv: Wut auf den Schmuckhändler

Beim Edelsteinhändler habe sich die Idee festgesetzt, dass sein Geschäftspartner ihn hintergehe, indem dieser die Schmuckkollektion, die er für den Edelsteinhändler produziert hatte, auf eigene Rechnung auch anderen angeboten habe. Ihn zu hintergehen sei jedoch nie seine Absicht gewesen, so Lautz. Der Edelsteinhändler habe sich jedoch in diese Idee verrannt und sei auch nicht durch Dritte davon abzubringen gewesen. Ein anderes Motiv für die Tat sei nicht ersichtlich, auch wenn der Grund für Außenstehende nicht nachzuvollziehen sei, so Lautz weiter.

Ablauf des fatalen Treffens unklar

Wie das Geschäftsessen am 21. Juni 2019 ab 13 Uhr im Büro des Edelsteinhändlers in der Pforzheimer Stolzestraße genau ablief, sei unklar. Auch, ob der Jüngere den älteren Mann mit den Vorwürfen konfrontiert habe, so Lautz weiter. Fest stehe jedoch, dass der 37-Jährige den Schmuckhändler aus Wut und Verärgerung mit K.-o.-Tropfen (GBL) betäubt habe, um ihn zu töten. Wann er den Vorsatz zu töten gefasst habe, sei nicht feststellbar, so der Richter. Zumal der Angeklagte nichts über das Kerngeschehen gesagt habe, aber die Tendenz gezeigt habe, sich mit „haarsträubenden Erklärungen” herauszureden.

Todesursache Vergiftung und Ersticken

Der Angeklagte behauptete, der Schmuckhändler habe das Reinigungsmittel absichtlich getrunken, um ihn in der Branche zu diskreditieren. Das jedoch sei absurd, so Lautz. Die Kammer sei überzeugt, dass der Edelsteinhändler das GBL seinem Geschäftspartner heimlich verabreicht hat - im Sushi oder in einem Glas Wasser. Ein Rest des Betäubungsmittels wurde in einer Spritze im Büro gefunden. Dass es kein natürlicher Tod war, habe ein rechtsmedizinisches Gutachten bestätigt.

Gestorben sei der 57-Jährige an der Vergiftung in Kombination mit Ersticken. Ob der Angeklagte zusätzlich Gewalt angewandt hat, etwa indem er Druck auf Hals ober Oberkörper des Opfers ausgeübt habe, sei ebenfalls nicht klar. Eine andere Person außer dem Edelsteinhändler komme nicht als Täter in Betracht, weil nur er und der Schmuckhändler am Geschäftsessen teilnahmen, bei dem Letzterer zu Tode kam, führte Richter Lautz weiter aus.

Auch die Rolle des Brüder-Duos bleibt ungeklärt

Die Stunden nach der Tat nutzte der Edelsteinhändler, um Spuren zu beseitigen. Etwa indem er die Leiche nachts auf einem Feldweg im Elsass ablegte und anzündete. Ganz geklärt werden konnte auch die Rolle des Pforzheimer Brüder-Duos nicht, weil sie ihre Aussagen verweigerten. Der Fasser und der Goldschmied waren Geschäftspartner sowohl vom Opfer als auch vom Täter. Letzterer behauptete, sie hätten ihn bei der Beseitigung der Leiche beraten und dafür Teile des Schmucks gefordert, den der Angeklagte aus dem Auto des Schmuckhändlers nahm und einschmelzen ließ.

Auf Laptop 1.700 Kinderpornos gefunden

Der Schmuck wurde später beschlagnahmt und der Edelsteinhändler am 29. Juni 2019 verhaftet. Auf seinem Laptop wurden rund 1.700 kinderpornografische Bilder und Videos gefunden. Ehemalige Gefängnisinsassen hätten sie ihm geschickt, behauptete er während des Prozesses.

Er ist einschlägig vorbestraft: 2006 wurde er in den USA wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt, die er teilweise in Deutschland abgesessen hat. Er sei zu unrecht verurteilt worden, betonte der Angeklagte während des Prozesses. In den USA hatte er seine Tat aber gestanden. Eine Sachverständige bescheinigte dem Familienvater aber pädophile Neigungen und eine Störung der Sexualpräferenz.

Verteidigung ging von fahrlässiger Tötung aus

Oberstaatsanwalt Harald Lustig hatte wegen des heimtückischen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Markus Schwab, Rechtsanwalt der Nebenklägerin, der Witwe des Schmuckhändlers, schloss sich dem an, forderte aber allein für den Besitz der Kinderpornos drei Jahre Freiheitsstrafe. Verteidiger Marvin Schroth plädierte auf fahrlässige Körperverletzung. Er ging davon aus, dass mit der nicht tödlichen Dosis GBL „etwas schief gelaufen” ist. Die „Körperverletzung mit Todesfolge” sei so nicht gewollt gewesen.

Der Edelsteinhändler wurde auch dazu verurteilt, die Prozesskosten in Höhe von 15.000 Euro zu tragen. Außerdem muss er den Angehörigen des Schmuckhändlers rund 100.000 Euro an Schmerzensgeld und Schadensersatz bezahlen. Er hat nun eine Woche Zeit, Revision zu beantragen.

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