Skip to main content

Schwurgericht in Karlsruhe

Mordprozess zur Bluttat in Tiefenbronn: Richter bezeichnet Video als "harten Tobak"

Am dritten Verhandlungstag im Mordprozess gegen den Familienvater aus Mühlhausen ging es in einem Gutachten um die Verletzungen bei den Opfern der Messerattacke. Außerdem zeigte ein Video aus den Überwachungskameras den Hergang der Tat.

None
Am dritten Verhandlungstag im Mordprozess gegen den Familienvater (mit Ordner) wurde ein rechtsmedizinisches Gutachten zu den Verletzungen der Opfer vorgestellt. Foto: Ochs Foto: None

Heftig gewehrt haben sich die drei Opfer, als der wegen Mordes angeklagte Familienvater aus Tiefenbronn-Mühlhausen mit dem Messer auf sie losging. Das ergab eine rechtsmedizinische Untersuchung, die am dritten Verhandlungstag vor dem Schwurgericht in Karlsruhe vorgestellt wurde. Wie sich die Bluttat am 25. Mai 2019 abgespielt hat, zeigt ein Video der Überwachungskameras im Haus der Familie.

„Harter Tobak“ ist laut dem Vorsitzenden Richter Leonhard Schmidt der Film, auf dem zu sehen ist, wie der Angeklagte mit dem Küchenmesser erst seine 38-jährige Frau ersticht und dann seinen achtjährigen Sohn. Der elf Jahre alte Sohn konnte sich schwer verletzt auf die Straße retten. Hier wurde er von Nachbarn entdeckt, die auch die Polizei riefen.

Der Familienvater hatte seiner Frau und den beiden Söhnen vor der Tat Schlaf- und Beruhigungsmittel verabreicht. Als die Frau schlief, fesselte er sie an Händen und Füßen und würgte sie. Der ältere Sohn kam hinzu und flehte seinen Vater an, aufzuhören. Der griff sich ein Küchenmesser und stach zu.

Opfer versuchten, Stiche abzuwehren

Eine Ärztin des rechtsmedizinischen Instituts in Heidelberg schilderte in ihrem Gutachten detailliert, welche Verletzungen die Messerattacken bei den Opfer angerichtet haben. Der achtjährige Junge sei durch die Verletzung am Hals gestorben und die Frau verblutet. Der zweite Sohn hatte ebenfalls schwere Verletzungen am Hals. Alle drei Opfer wurden an Händen und Fingern verletzt, als sie versuchten, die Stiche abzuwehren.

Schlaf- und Beruhigungsmittel im Blut gefunden

Nach dem toxikologischen Befund wurde bei allen drei Opfern Schlaf- und Beruhigungsmittel im Blut gefunden, bestätigte die Ärztin. Ihr kam der Achtjährige im Video dadurch nicht beeinträchtigt vor, die Ehefrau allerdings sei von den Medikamenten sichtlich angeschlagen gewesen.

Die Dosis an Medikamenten und Alkohol, die der Angeklagte schluckte, um sich das Leben zu nehmen, sei nicht tödlich gewesen. Die beiden psychiatrischen Gutachten wurden am Freitagnachmittag ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen – wohl weil es dabei auch um die Unterbringung des 61-jährigen Angeklagten in eine psychiatrische Anstalt ging.

Geistheiler sollte bei psychischen Problemen helfen

Der Angeklagte litt in der Zeit vor der Bluttat verstärkt an den Symptomen seiner bipolaren Störung, hatte Depressionen und Katastrophenfantasien. Daran änderte auch ein Geistheiler nichts, den er und seine Frau konsultierten. Seine Schwester sagte aus, dass ihr Bruder an realitätsfremden Wahrnehmung litt, denen zufolge er seine berufliche und familiäre Situation als „Desaster“ sah, wie er bei der polizeilichen Vernehmung vier Tage nach der Tat selbst sagte. Allerdings ergab die Finanzrecherche der Polizei, dass das nicht der Fall war. Die Finanzlage der Familie war mehr als befriedigend.

Der Sohn, der die Tragödie überlebt hat, wohnt derzeit bei seinem Onkel und seiner Großmutter. Er sei in therapeutischer Behandlung und „stabil“, sagte der Bruder der ermordeten Ehefrau bei seiner Aussage am Mittwoch.

Die Verhandlung wird am Dienstag, 10. März, ab 9 Uhr fortgesetzt. Dabei sollen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gehalten werden. Möglicherweise wird anschließend das Urteil gesprochen.

nach oben Zurück zum Seitenanfang