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Weitere Corona-Tote

Per Notverkündung: Strenge City-Maskenpflicht in Pforzheim wird verlängert

In Pforzheim gilt ab Dienstag wieder die strenge Maskenpflicht in der City. Die Verlängerung der Maßnahme soll noch am Montag notverkündet werden.

Wieder in Kraft: Die verschärfte Pforzheimer Variante der Maskenpflicht in der Fußgängerzone gilt an Werktagen von 7 bis 19 Uhr.
Wieder in Kraft: Die verschärfte Pforzheimer Variante der Maskenpflicht in der Fußgängerzone gilt an Werktagen von 7 bis 19 Uhr. Foto: Daniel Streib

Nach dem Auslaufen der Allgemeinverfügung am Sonntag galt am Montag in der Pforzheimer City erstmals wieder keine strikte Maskenpflicht. Wie sich am Ende des Tages herausstellte, sollte das aber eine kurze Ausnahme bleiben. Noch am Abend will das formal zuständige Landratsamt die Maßnahme für die Stadt Pforzheim wieder in Kraft setzen. Sie gilt bis 31. Januar.

Oberbürgermeister Peter Boch und Landrat Bastian Rosenau hatten das Dokument vor dem Wochenende vorsorglich vorbereiten lassen. Zunächst wollte man noch abwarten, welche rechtlichen Spielräume die neue Corona-Verordnung des Landes dafür lassen würde. Auch die Zahl der Neuinfektionen wollten die Entscheider noch mal genau in den Blick nehmen.

Abnehmen der Maske auch zum Essen, Trinken und Rauchen nicht erlaubt

Nachdem Pforzheim bei der Sieben-Tage-Inzidenz dreimal in Folge unter der Marke von 200 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche geblieben war, stieg der Wert am Samstag erstmals wieder knapp über diese Marke. Automatisch außer Kraft getreten wäre die Allgemeinverfügung nur dann, wenn die Inzidenz fünf Tage hintereinander unter 200 geblieben wäre.

Dass der Wert Ende vergangener Woche niedriger war, könnte auch damit zusammenhängen, dass vier der sieben hineinzählenden Tage Silvester, Neujahr und ein Wochenende waren. Dann wird tendenziell jeweils weniger getestet. Am Montag betrug die Inzidenz genau 200,9.

Am Montag tagte der Pforzheimer Verwaltungsstab und brachte die Verlängerung der Allgemeinverfügung auf den Weg. Sie geht über die Landesverordnung hinaus und gilt von der Westlichen Karl-Friedrich-Straße 1 bis zur Kreuzung mit der Goethestraße sowie in der Leopoldstraße zwischen Kreuzung Westliche Karl-Friedrich-Straße und Kreuzung Zerrennerstraße. Die Regelung gilt hier werktags zwischen 7 und 19 Uhr. Wichtig: Ein Abnehmen der Maske ist auch zum Essen, Trinken oder Rauchen nicht erlaubt.

Niemand kann sich hinter Ausreden verstecken.
Peter Boch, Oberbürgermeister von Pforzheim

Auch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht innerhalb von Fußgängerbereichen eine Maskenpflicht vor. Allerdings gibt es dafür Ausnahmen. So gilt die Verpflichtung nicht, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.

„Da das Infektionsgeschehen in Pforzheim nach wie vor in einem kritischen Bereich liegt, können wir auf die uneingeschränkte Maskenpflicht als wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung nicht verzichten“, wird OB Boch in einer Mitteilung zitiert.

Der Vorteil der Regelung gegenüber der in der Verordnung des Landes Baden-Württemberg festgeschriebenen Maskenpflicht liege in ihrer Unmissverständlichkeit. „Niemand kann sich hinter Ausreden verstecken“, so Boch. Dadurch könnten Verstöße leichter geahndet werden.

Gesundheitsamt meldet sechs weitere Tote

Das Gesundheitsamt meldete am Montag unterdessen sechs weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Dabei handelt es sich um zwei Männer und zwei Frauen aus Pforzheim sowie zwei Frauen aus Enzkreis-Gemeinden. Die Verstorbenen waren zwischen Ende 70 und Mitte 80 Jahre alt. Damit steigt die Zahl der an oder mit Covid-19 Verstorbenen in Pforzheim auf 83 und im Enzkreis auf 148.

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