Am Montagnachmittag hat ein 42-Jähriger einen 59-jährigen Fußgänger beim Rückwärtsfahren erfasst.
Wie das Polizeipräsidium Pforzheim berichtet, hatte der Mercedesfahrer 0,5 Promille. Er fuhr die Kanalstraße rückwärts entlang und fuhr bei der Kreuzung Kanalstraße/Schwarzwaldstraße einen Fußgänger an.
Der 59-Jährige wurde verletzt und musste noch vor Ort vom Rettungsdienst behandelt werden. Daraufhin wurde er ins Krankenhaus gebracht.
Mercedes-Fahrer musste Blutprobe abgeben
Der Mercedesfahrer roch nach Alkohol und musste eine Blutprobe abgeben und einen Alkoholtest machen. Er hatte rund 0,5 Promille. Nun muss er sich in einem Strafverfahren verantworten.
Das gilt im Straßenverkehr
Ab 0,3 Promille kann laut Polizeiangaben von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Unfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer demnach mit einer Anzeige und einem Fahrverbot zu rechnen.
Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Fahrern im öffentlichen Straßenverkehr laut Polizei von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind den Angaben zufolge in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt.
Menschen unter Alkoholeinfluss handeln der Polizei zufolge weniger gefahren bewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steige das Unfallrisiko um das Zwölffache, heißt es.