Das Amtsgericht Pforzheim hat im Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Fraktionsvorsitzenden Bernd Gögel einen Strafbefehl wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in elf Fällen erlassen. Außerdem verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 195 Euro.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte den Strafbefehl zuvor beantragt – das bestätigte die Staatsanwaltschaft Pforzheim auf Nachfrage. Ein Fraktionssprecher der AfD sagte gegenüber der Redaktion, dass Bernd Gögel bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat.
Die Ermittler werfen Gögel vor, es sei vor Jahren in dessen inzwischen aufgelöstem Unternehmen zu Schwarzarbeit gekommen. Gögel, der für den Enzkreis im Landtag sitzt, war noch 2016 selbstständiger Speditionskaufmann und Geschäftsführer eines Unternehmens.
Personen sollen „Trinkgelder für Freundschaftsdienste“ erhalten haben
Laut Handelsregister ist das Unternehmen 2003 gegründet und 2017 aufgelöst worden. Über mehrere Jahre und in mehreren Fällen sollen, so berichten übereinstimmend mehrere informierte Quellen, Personen für Arbeiten in dem Betrieb lediglich „Trinkgelder für Freundschaftsdienste“ erhalten haben, obwohl sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen seien.
Der ständige Ausschuss des Landtags hatte im September 2022 beschlossen, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben. Gögel ist damit der vierte Abgeordnete in der laufenden Legislaturperiode, dessen Immunität aufgehoben wurde.
Gögel seinerseits stellte eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen „Geheimnisverrat“, gezielt auf ein von Gögel unterstelltes „Leck“ im Ständigen Ausschuss und daraus resultierender Medienberichterstattung.