
Ein 35-jähriger Mann hat in Internet-Chats minderjährige Mädchen belästigt und ist dafür vom Amtsgericht Pforzheim zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte zwölf- und 13-jährige Kinder angeschrieben und unverblümt gefragt, ob sie mit ihm schlafen wollten. Dies brachte ihm am Dienstag 16 Monate auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ein.
Was die Anklage vortrug, ist der Alptraum vieler Eltern: Im März dieses Jahres nahm der Angeklagte demnach über die Internetplattform Instagram Kontakt zu einer Zwölfjährigen auf, die er versuchte, zu einem Treffen und anschließendem Verkehr zu überreden. Dabei habe ihn das Alter des Mädchens nicht abgeschreckt.
Das Kind vertraute sich der Mutter an, die den Chat übernahm und so tat, als sei sie die Tochter. Mehrmals wies die Frau darauf hin, dass sie „ja erst zwölf“ sei. Als der Mann dennoch nicht locker ließ und sich ein intimes Bild wünschte, zeigte ihn die Mutter an.
35-Jähriger verabredet Treffen mit Zwölfjähriger – dort wartete die Polizei
Einen Monat später machte der Angeklagte die Chat-Bekanntschaft mit einem 13-jährigen Mädchen. Auch ihr bot er an, das „Taschengeld aufzubessern“, wenn sie sich mit ihm treffen und mit ihm schlafen würde. Auch dieses Mädchen berichtete seiner Mutter von dem Kontakt. Und auch diese Mutter wandte sich an die Polizei.
Im Juni schließlich fiel der Angeklagte auf einen „Pädo-Hunter“, einen selbsternannten Pädophilenjäger, herein. Der hatte sich als „zwölfjährige Ronja“ auf Instagram ausgegeben, die, scheinbar zögerlich, endlich doch zu einem Treffen mit dem 35-Jährigen bereit war. Statt „Ronja“ standen aber Polizeibeamte am vereinbarten Treffpunkt, die den Mann festnahmen. „Wo ist denn die Ronja?“ soll er noch gefragt haben, bevor er in den Polizeiwagen verfrachtet wurde.
Angeklagter vom Amtsgericht Pforzheim zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt
Seine Schwester sagte als Zeugin aus, der Bruder sei irgendwie „nirgends richtig angekommen“. Er selbst war vor Gericht unter Vorsitz von Richterin Moira Landau geständig, er leide aber unter einer seelischen Störung und ist – so sagte es der Sachverständige – in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt. Die Zeit in Untersuchungshaft – fünf Monate wartete der Angeschuldigte dort auf den Prozess – habe ihn sehr belastet, sagte sein Verteidiger Cornelius Schaffrath.
Laut Sachverständigem hat der Angeklagte viele Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen hinter sich, Entziehungskuren und Suizidversuche. Beruflich sei er nicht integriert. Seine pädophile Neigung sei lediglich eine „Nebenströmung“, gefördert von Amphetaminen, der Beschäftigung mit dem Internet, Langeweile und einem massiven Alkoholproblem. Er sei dringend behandlungsbedürftig wegen der Persönlichkeitsstörung und der Suchtproblematik.
Staatsanwältin Kanis beantragte die später ausgesprochene Strafe. Die Taten seien im Versuch gestrandet, Kinder hätten keinen Schaden genommen. Sie plädierte für engmaschige Bewährungsauflagen. Verteidiger Schaffrath schloss sich weitgehend an. Ein „straffes Bewährungsprogramm“ verkündete auch Richterin Landau: Der Angeklagte wirdder Bewährungshilfe unterstellt, hat Kontakt aufzunehmen mit der Suchtberatung und der forensischen Beratungsstelle.