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Mit der Waffe zur Ex

Angebliche Falschaussage vor Pforzheimer Gericht: Wie viel sahen die Mitfahrer?

Am Anfang ging es um den Angriff eines jungen Mannes auf seine Ex-Freundin. Nun mussten sich zwei Begleiter wegen des Vorwurfs der Falschaussage vor Gericht verantworten.

Ein als Silhouette abgebildeter Mann und eine Frau schreien sich gegenseitig an.
In der ersten Verhandlung ging es um den Angriff eines Mannes auf seine Ex-Freundin. Nun mussten sich seine zwei Begleiter wegen des Vorwurfs der Falschaussage verantworten (Symbolbild). Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa

Mit Freisprüchen endete am Mittwoch vor Richter Patrick Stemler ein Prozess wegen mutmaßlicher uneidlicher Falschaussage. Die eigentliche Tat hatte sich am Neujahrstag, dem 1. Januar 2018, gegen 20 Uhr ereignet. Ein junger Mann, 27, hatte erfahren, dass seine Ex-Freundin offenbar schon Ersatz für ihn gefunden hatte. Wutentbrannt bat er eine Bekannte, ihn zur Wohnung der Freundin zu fahren. Mit dabei waren die beiden Angeklagten.

Bei der Freundin angekommen, sprang er aus dem Auto und rannte zu deren Haus, klingelte und schlug mit einer Schreckschusspistole auf sie ein. Bei der späteren Gerichtsverhandlung im Juli 2019 hätten beide als Zeugen, der Wahrheit zuwider, ausgesagt, dass sie keine Waffe und keine Maske gesehen hätten, warf ihnen Staatsanwalt Andreas Schröder am Mittwoch vor.

Transporter habe Sicht auf Haus teilweise versperrt

Während der Ältere, 31, gar nicht zur Verhandlung gekommen war und sich nur durch seinen Anwalt Özgür Dobruca vertreten ließ, sagte der 29-jährige Angeklagte ausführlich aus. Man habe vor dem Haus der Ex-Freundin geparkt. Vor ihrem Auto habe ein Transporter gestanden, der ihnen zum Teil die Sicht auf das Haus genommen habe.

Der Freund sei derart schnell aus dem Fahrzeug gesprungen, dass niemand gesehen habe, ob er vielleicht eine Waffe bei sich hatte. Maskiert sei überhaupt niemand gewesen. Nur er selbst, der 29-Jährige, habe eine Kapuze aufgehabt und den Reißverschluss seiner Jahre über den Mund gezogen. Er sei müde und verkatert gewesen und ohnehin nur ungern mitgefahren.

Zeugen mit Erinnerungslücken vor Pforzheimer Richter

Die Ex-Freundin berichtete, der einstige Geliebte habe sie zusammengeschlagen, mit der Waffe bedroht, Maskierte hätten vor dem Auto gestanden. Allerdings habe sie in der Dunkelheit nicht viel erkennen können, räumte sie ein. Auch ihr Bruder hatte zwei maskierte Männer gesehen, aber ob das am 1. Januar 2018 gewesen war, wusste er nicht mehr.

Auch eine weitere Zeugin, die der Geschädigten damals zu Hilfe gekommen war, wusste nicht, ob es sich bei der vermeintlichen Maske des 29-Jährigen um eine Kapuze gehandelt habe. Er war an jenem Abend zwischen den Freund und die junge Frau gegangen und hatte den Tobenden weggezogen.

Staatsanwalt fordert Geldstrafen, Verteidiger Freisprüche

Staatsanwalt Schröder sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten im Juli 2019 gelogen hätten. Eine Sturmmaske sei nicht mit einer Kapuze zu verwechseln. Er beantragte für den Jüngeren eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro, also 5.400 Euro, für den Älteren, der noch studiert, eine solche von ebenfalls 90 Euro zu je 13 Euro, also 1.170 Euro. Verteidiger Dobruca beantragte für den Älteren, der gar nicht ausgestiegen sei, sondern auf seinem Handy herumgetippt habe, Freispruch. Dem schloss sich auch Verteidiger Nicolaus Mack an, der den Jüngeren vertrat.

Richter Stemler verkündete nach kurzer Pause den Freispruch für beide Angeklagte. Einzelheiten seien nicht mehr präsent, begründete er das Urteil. Das habe sich gerade beim „Nachbohren“ gezeigt.

Eine Waffe habe es zwar unzweifelhaft gegeben, aber ob sie die Angeklagten gesehen hätten, sei fraglich.

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