Skip to main content

Anklage wegen Verbreitung pornografischer Schriften

24-Jähriger zieht Berufung im Laufe der Verhandlung vor der Jugendkammer in Pforzheim zurück

Erst legt der Verurteilte gegen ein Urteil aus dem vergangenen Jahr Berufung ein. Nach stundenlanger Verhandlung zieht er die Berufung vor der Jugendkammer dann wieder zurück.

Erst legt der Verurteilte gegen ein Urteil aus dem vergangenen Jahr Berufung ein. Nach stundenlanger Verhandlung zieht er die Berufung vor der Jugendkammer dann wieder zurück.+
Erst legt der Verurteilte gegen ein Urteil aus dem vergangenen Jahr Berufung ein. Nach stundenlanger Verhandlung zieht er die Berufung vor der Jugendkammer dann wieder zurück. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Nun bleibt es für den 24-Jährigen nicht nur bei der Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren und einer Geldbuße. Dazukommen jetzt noch die Kosten des neuerlichen Verfahrens.

Angeklagt war er seinerzeit wegen „Verbreitung pornografischer Schriften“. Richterin Diana Schick hatte den jungen Mann eingangs gewarnt, den Prozess zu führen. Sie habe sich gründlich in die Akten eingelesen und sei überzeugt: „Sie sind es.“

Umsonst der wohlgemeinte Rat. Der 24-Jährige sagte aus, er besitze keine Bilder nackter Mädchen. Er habe auch keine exhibitionistischen Bilder oder Botschaften mit sexuellem Inhalt an irgendwelche Mädchen geschickt.

Chats aus den Jahren 2018 und 2019 gefunden

Auf seinem Handy und auf seinem Laptop befanden sich jedoch Chats aus den Jahren 2018 bis 2019 mit eindeutigem Inhalt. Beide Geräte hatte die Polizei beschlagnahmt. Außerdem auch Material aus dem Jahr 2016, das aber nicht angeklagt war. Ein Mädchen, mit dem der Angeklagte gechattet hatte, hatte das Verfahren damals ins Rollen gebracht.

Laut Anklageschrift hatte er sich als 17-Jähriger ausgegeben und das Bild eines sportlichen Jünglings hinzugefügt. Das sei er. Die junge Dame, die ein Polizeibeamter als „kein ganz unschuldiges Früchtchen“ bezeichnete, lieferte auf Bitten des Angeklagten zahlreiche Fotos. Unbekleidet und in aufreizenden Posen.

Einen Tag vor einem geplanten Treffen schickte er ihr demnach ein echtes Bild von sich. Dort war zu erkennen ist, wie er wirklich aussieht: deutlich älter und eher gedrungen. Das Mädchen war empört. Wollte ihn nicht treffen. Nun war er empört, drohte mit Veröffentlichung der Fotos. Woraufhin es zur Anzeige kam.

Familie sei Opfer von Hackern geworden

Verteidiger Dietmar Kaspari widersprach dieser Darstellung. Vielmehr sei die Familie des Angeklagten Opfer von Hackern geworden.

Die Schmuddelbilder samt dazugehöriger Chats seien implantiert worden. Von wem? Vom Nachbarn, sagte der Anwalt. Knapp eine halbe Stunde lang verlas Kaspari mehr oder weniger schwere Untaten, die der Nachbar der Familie angetan habe. Alles mit Datum und Uhrzeit dokumentiert.

Einige Zuschauer im Gerichtssaal lachten und schüttelten mit dem Kopf. Als der Verteidiger zahlreiche Papiere als Beweisantrag am Richtertisch abgab, wollte Richterin Schick wissen, was das beweisen solle.

Es sei der Beweis dafür, dass der Nachbar dem Angeklagten Böses wolle, sagte Kaspari. Er habe dessen Handy und Laptop gehackt. Das sei doch klar.

So klar war es allerdings nicht. Mehrere Polizeibeamte sagten aus, dass niemand an die beschlagnahmten Geräte habe herankommen können. Schließlich klärte ein sachverständiger Polizeibeamter unter Ausschluss der Öffentlichkeit über Möglichkeiten des Hackens auf. Die Beweislage war offensichtlich erdrückend. Der junge Mann zog die Berufung zurück.

nach oben Zurück zum Seitenanfang