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OLG Karlsruhe muss entscheiden

Antisemitische Plakate: Jüdische Gemeinde Pforzheim will Anklage gegen Parteichefs erzwingen

Rechte Hetze oder von der Meinungsfreiheit gedeckt? Wahlplakate der Partei „Die Rechte“ zur Europawahl 2019 sind immer noch ein Thema für die Justiz. Die Staatsanwaltschaft stellte zwar kürzlich die Ermittlungen ein. Doch die Jüdische Gemeinde Pforzheim will nun Anklageerhebung beim OLG Karlsruhe erzwingen.

Plakat auf einem Kleinbus am Pforzheimer Bahnhof: Isreal ist unsere Unglück, steht darauf. Grauzone der Meinungsfreiheit: Mit mehrdeutigen Wahlplakaten, hier bei einer Kundgebung in Pforzheim, provozierte die Kleinpartei „Die Rechte“ im Europawahlkampf 2019.
Grauzone der Meinungsfreiheit: Mit mehrdeutigen Wahlplakaten, hier bei einer Kundgebung in Pforzheim, provozierte die Kleinpartei „Die Rechte“ im Europawahlkampf 2019. Foto: Daniel Streib

Rami Suliman lässt nicht locker. Der Vorsteher der Jüdischen Gemeinde Pforzheim hat sich geschworen, alle juristischen Möglichkeit zu nutzen, die der Rechtsstaat hergibt, damit seinen Gemeindemitgliedern diesen Anblick nicht mehr zugemutet wird: Wahlplakate der rechtsextremen Kleinstpartei „Die Rechte“ mit Davidstern und antisemitischen Botschaften, pro forma getarnt als „Israel-Kritik“.

Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe will man das Thema indes schon seit Längerem abhaken. Die Strafverfolgungsbehörde hatte den Wahlplakat-Slogan „Israel ist unser Unglück“ schon 2019 als nicht justiziabel eingestuft und Ermittlungen zunächst gar nicht eingeleitet. Die Plakate seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Suliman sah das anders und klagte beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Er und sein Anwalt Christoph Mährlein führten an, dass die Plakate auch im Umfeld der Pforzheimer Synagoge aufgestellt worden waren.

Das OLG gab damals der sogenannten Klageerzwingung statt und befand: Auf den Plakaten werde verschlüsselt zum Hass gegen Juden in Deutschland aufgestachelt und zu Gewalt aufgefordert. Jetzt könnte das Gericht abermals eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft aufheben.

Staatsanwaltschaft Karlsruhe zum Ermitteln gezwungen

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sah sich somit von Gerichts wegen zur Ermittlungen gezwungen. Auch ein von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingelegtes Rechtsmittel änderte daran nichts.

Erst „nach zureichender Untersuchung des Sachverhalts“ sei dabei absehbar, ob ein Tatrichter zu einer Verurteilung kommen würde, beschied das OLG im März 2020.

Diese „zureichende Untersuchung“ war aus Sicht der Staatsanwaltschaft rund ein Jahr später abgeschlossen. Im Mai dieses Jahres wurde bekannt, dass die Staatsanwälte das Verfahren eingestellt hatten. Man habe kein strafbares Verhalten feststellen können, auch weil der konkrete Bezug zu einer Bevölkerungsgruppe nicht zweifelsfrei gegeben sei, erläuterte ein Behördensprecher damals gegenüber dieser Redaktion. Zudem habe man die Urheberschaft der Plakate keiner konkreten Person zuordnen können.

Auf der Klägerseite kann man diese Begründung nicht nachvollziehen. Anwalt Christoph Mährlein: „Wir gehen durchaus davon aus, dass man die Parteivorsitzenden für ihre Plakate verantwortlich machen kann.“

Jüdische Gemeinde Pforzheim beantragt Anklage gegen Parteichefs

Die Jüdische Gemeinde will die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe deshalb nicht hinnehmen und beantragte nun die Anklageerhebung gegen die Parteivorsitzenden Sascha Krolzig und Sven Skoda.

Der Antrag an das OLG Karlsruhe liegt dieser Redaktion vor. Sollte das in der Praxis nicht sehr häufig angewandte Rechtsmittel Erfolg haben, müsste die Staatsanwaltschaft – gegen die eigene Überzeugung – vor einem noch zu bestimmenden Gericht Anklage erheben.

Keine ganz triviale Gemengelage.
Kläger-Anwalt Christoph Mährlein

„Keine ganz triviale Gemengelage“, räumt der Pforzheimer Kläger-Anwalt Mährlein ein. Sein Mandant Suliman bleibt dennoch zuversichtlich. Seine Motivation: „Mit solchen Sprüchen darf nie wieder Wahlkampf gemacht werden.“

In einem separaten Verfahren laufen derweil noch Ermittlungen gegen Aktivisten von „Die Rechte“. Eine Lautsprecherfahrt mit radikalen Parolen soll im Europawahlkampf direkt die Pforzheimer Synagoge passiert haben.

Dabei könnte der „konkrete Bezug zu einer Bevölkerungsgruppe“ im Sinne des Straftatbestandes der Volksverhetzung eher gegeben sein, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.

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