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Verhältnismäßigkeit gegeben

Corona-Demo in Pforzheim: Eilantrag gegen Maskenpflicht scheitert

Der Organisator der Pforzheimer Montags-Demonstrationen hat sich mit einem Eilantrag gegen die Maskenpflicht an das Verwaltungsgericht Karlsruhe gewandt. Sie sind damit aber gescheitert. Das Gericht lehnte das Ansinnen der Corona-Skeptiker ab.

Die Demonstranten gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen auf dem Marktplatz vor dem Rathaus in Pforzheim.
Zu Beginn der Versammlung zogen viele Demonstranten die Maske nur widerwillig auf. Nach der Rückkehr auf den Pforzheimer Marktplatz war kaum noch jemand mit einer Maske auf dem Platz. Foto: Felix Doll

Ein Organisator der Montags-Demonstrationen hat sich mit einem Eilantrag gegen die Maskenpflicht an das Verwaltungsgericht Karlsruhe gewandt. Die Veranstalter sind damit aber gescheitert.

Die Veranstalter wollten damit erreichen, dass die Maskenpflicht noch vor der Demo am Montagabend gekippt wird. Die Karlsruher Richter sahen die von der Stadt angeordnete Maskenpflicht als verhältnismäßig an.

Ein erfolgreicher Eilantrag hätte eine aufschiebende Wirkung für die Auflagen der Stadt gehabt und die Maskenpflicht damit für den vergangenen Montag verhindert.

Am Montagabend versammelten sich nach Angaben der Polizei 5.500 Demonstranten auf dem Pforzheimer Marktplatz. Die Maskenpflicht wurde überwiegend eingehalten.

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