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Prozess wegen Schwarzarbeit

Einstellung des Verfahrens möglich: Bernd Gögel hat fehlende Sozialabgaben nachgezahlt

Schwarzarbeitsvorwürfe gegen Ex-AfD-Fraktionschef aus dem Enzkreis: Im Verfahren gegen Bernd Gögel gibt es eine unerwartete Wendung.

Erneut vor Gericht: Weil er gegen das Urteil des Amtsgericht im vergangenen Jahr Einspruch eingelegt hatte, musste sich der AfD-Landtagsabgeordnete Bernd Gögel (hier mit seiner Verteidigerin Meike Hammer) ein zweites Mal wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit vor Gericht verantworten.
Erneut vor Gericht: Weil er gegen das Urteil des Amtsgericht im vergangenen Jahr Einspruch eingelegt hatte, musste sich der AfD-Landtagsabgeordnete Bernd Gögel (hier mit seiner Verteidigerin Meike Hammer) ein zweites Mal wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit vor Gericht verantworten. Foto: Torsten Ochs

Wenn nicht alle Anzeichen trügen, dann könnte der Prozess vor dem Pforzheimer Amtsgericht wegen Schwarzarbeitsvorwürfen gegen den AFD-Landtagsabgeordneten Bernd Gögel mit einer Einstellung des Verfahrens beendet werden. Verteidigerin Meike Hammer regte am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag, an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen.

Erhebliche Gelder an Schwarzarbeiter bezahlt – nicht nur mit „Trinkgeld“ abgespeist

Neue Nachforschungen hatten ergeben, dass erhebliche Gelder an Schwarzarbeiter im Ausland, vor allem in Österreich und in Italien, gezahlt worden waren. Die Mitarbeiter wurden also nicht nur mit „Trinkgeldern“ abgespeist, wie ursprünglich angenommen. Außerdem hat Gögel die fälligen Sozialabgaben, Renten- und Krankenversicherungen, inzwischen nachträglich bezahlt.

Staatsanwalt Ingo Henze wollte noch keine Zusage machen, konnte sich jedoch, wie auch Richter Andreas Steiner, eine Geldbuße im vierstelligen Bereich vorstellen.

Für den Verhandlungstag waren drei Zeugen geladen gewesen, von denen jedoch keiner erschienen war. Auch Bernd Gögel selbst war nicht gekommen. Für ihn bestand aber auch keine Anwesenheitspflicht. Am ersten Verhandlungstag dagegen war er persönlich anwesend, hatte sich indes zu den Vorwürfen ausgeschwiegen.

Vorgeworfen worden war dem 68-jährigen ehemaligen AFD-Vorsitzenden der Landtagsfraktion, er habe elf Helfer in seiner Spedition, die in den Jahren 2016 und 2017 beim Be- und Entladen der Waren Hand anlegten, lediglich mit Trinkgeldern bezahlt und die Arbeiter nicht angemeldet gehabt.

Er sollte daher laut Strafbefehl 140 Tagessätze zu je 195 Euro bezahlen, was also 27.300 Euro entspricht. Dagegen hatte Gögel Einspruch eingelegt.

Verfahren geht am 30. Mai weiter

Schmerzlicher als die Geldstrafe wäre vermutlich die Konsequenz für Gögel gewesen: Ab 90 Tagessätzen gilt ein Verurteilter als vorbestraft. Als Gögels Immunität aufgehoben wurde, trat er als Fraktionsvorsitzender zurück, um Schaden von der Partei abzuwenden. Jetzt ist er schlichter Landtagsabgeordneter.

Der durch die Schwarzarbeit entstandene Schaden soll nun nochmals neu berechnet werden. Wie Verteidigerin Hammer mutmaßte, wird wohl nicht viel davon übrig bleiben. Fortgesetzt werden soll der Prozess am 30. Mai um 8.30 Uhr im Saal II des Amtsgerichtes.

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