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Vor dem Gedenktag am 23. Februar

Erleichterung in Pforzheim über Demonstrationsverbot

Am 23. Februar gedenkt die Stadt Pforzheim der über 17.600 Menschen, die bei dem verheerenden Bombenangriff vor 76 Jahren getötet wurden. Wegen Corona wird das Veranstaltungsprogramm ins Internet verlegt und alle Demonstrationen sind mit Blick auf den Gesundheitsschutz verboten.

Omas gegen Rechts
Kein Platz für Rechts: Elisabeth Vogt und Ingrid Vogt (von links) beim stillen Protest im Vorfeld des Pforzheimer Gedenktags auf dem Wartberg, den sonst Rechtsextremisten mit ihrem Fackelaufzug besetzen. Foto: Mathes Vogt

Für Erleichterung rundum sorgt das Demonstrationsverbot am Gedenktag der Zerstörung Pforzheims vor 76 Jahren. Dies hatte die Stadt Pforzheim in Abstimmung mit dem Landratsamt Enzkreis als Sitz der Gesundheitsbehörde mit dem Infektionsgeschehen begründet.

„Wir begrüßen, dass erstmals in diesem Jahr eine unmissverständliche Absage gegen diesen Aufmarsch der ewig Gestrigen verfügt wird“, teilt Gerhard Baral, Sprecher vom Bündnis Pforzheim nazifrei, mit, nachdem die Allgemeinverfügung erlassen wurde.

Das Bündnis versammelt über 1.000 Bürger aus allen gesellschaftlichen Gruppen hinter sich. Und auch die Initiative gegen Rechts (IgR) erklärt, das Verbot zu akzeptieren, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Infektionsgeschehen als Begründung der Verbote

Am Donnerstag hatte der Gemeinderat wie in den Vorjahren eine Resolution zum 23. Februar verabschiedet. Der Wortlaut ist weitgehend gleich. Als entscheidende Änderung hat die Stadt vor dem Hintergrund der Pandemie das Versammlungsverbot in der Resolution festgeschrieben. Es untersagt dem rechtsextremen Freundeskreis „Ein Herz für Deutschland“ (FHD) den Fackelaufmarsch auf dem Wartberg sowie alle Demonstrationen gegen diesen.

Die Initiative gegen Rechts (IgR) hatte zuvor bekundet, nur dann eine kleine Kundgebung mit wenigen Teilnehmern organisieren zu wollen, wenn den Rechten ihre „Fackelmahnwache“ doch noch per Gerichtsbeschluss erlaubt werden sollte. „Dann sehen wir uns in der demokratischen Pflicht“, hatte Sprecher Christof Grosse betont.

Ob es dazu kommen wird, ist nach wie vor offen. Aktuell liegt dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe keine Klage der Rechten vor. Eine Sprecherin bestätigt, dass eine Entscheidung dazu sogar erst am 23. Februar fallen könnte. Wolfgang Raff, Leiter des Ordnungsamts, erklärte am Freitag, man habe die Organisatoren der jeweiligen Veranstaltungen schon vor der Bekanntmachung des Verbots informiert. „Selbstverständlich sind wir und die Polizei auf alle Szenarien vorbereitet.“

Eingrenzung des Verbots irritiert

Die Eingrenzung des Verbots auf die Zeit zwischen 15 und 21 Uhr betrachtet die IgR allerdings mit Sorge. Man befürchtet, dass der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte FHD seine Aktion zu einem anderen Zeitpunkt an dem Tag veranstalten könnte. Was der Initiative besonders bitter aufstößt, ist die Begründung des Versammlungsverbots in der Allgemeinverfügung: Den Rechten werde ein „störungsfreier“ Ablauf ihrer Aktion attestiert, während auf mehreren Seiten „Erkenntnisse“ aufgeführt würden, die das Verhalten der bürgerlichen und linken Gegendemonstranten als die „unkalkulierbare eigentliche Gefahr“ hinstellten.

Auch ohne Pandemie: In Pforzheim ist kein Platz für Nazis.
Omas gegen Rechts

Das kritisieren auch die „Omas gegen Rechts“. Mit dem Slogan „Fackeln aus, Nazis raus“ stellen Ingrid Vogt und Elisabeth Vogt klar, was für ihre vor drei Jahren gegründete regionale Gruppe mit 50 Mitgliedern die einzige Option ist – an diesem wie an jedem anderen 23. Februar. „Auch ohne Pandemie: In Pforzheim ist kein Platz für Nazis“, betont Vogt. Der Fackelaufmarsch sei „geschichtsvergessen und widerlich“, es sei „eine Schande für unsere Region.

Gegendemonstrationen als zwangsläufige Folge

Ob „Omas gegen Rechts“, die IgR oder das Bündnis Pforzheim nazifrei, sie alle nennen die Gegendemonstrationen eine zwangsläufige Folge der „Neonazi-Aufmärsche“. „Nazi-Umtriebe wie die auf dem Wartberg fordern den konsequenten Protest der Zivilgesellschaft heraus, dieser ist eine antifaschistische Pflicht“, teilt die IgR mit. Diese hatte kritisiert, dass es in der Allgemeinverfügung nicht auf die Gefahren hingewiesen wird, die von der rechtsextremistischen Szene ausgehen, und an die Morde von Hanau, Halle und Kassel erinnert.

Doch politische Argumente finden in der Allgemeinverfügung keinen expliziten Niederschlag. Das enthaltene Verbot wird ausschließlich mit dem Gesundheitsschutz begründet.

Im vergangenen Jahr kippten Gerichte Verbot des Fackelaufzugs

Im vergangenen Jahr verbot die Stadt den rechtsextremen Fackelaufmarsch. Es war ein Zeichen, auf das viele Menschen in der Stadt jahrelang gewartet hatten. Doch der Fackelaufmarsch fand statt. Das Verbot schien im Kontext rechter Terroranschläge gut begründet und wurde dennoch am Tag vor dem 23. Februar, einem Samstag, vom Verwaltungsgericht Karlsruhe gekippt.

Ein Widerspruch der Stadt beim Verwaltungsgericht Mannheim scheiterte ebenfalls. „Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Recht der Versammlungsfreiheit kämen nur in Betracht, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei”, hieß es damals zur Begründung.

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